(Konstanz, Lkrs. KN) Vorfahrtsverletzung mit nicht unerheblichem Sachschaden (31.07.2021)
Zu einem Verkehrsunfall mit nicht unerheblichem Sachschaden kam es am Samstagmorgen, 31.07.2021, gg. 00:15 Uhr, in Konstanz, an der Kreuzung Reichenaustraße, Opelstraße, Rudolf-Diesel-Straße. Eine 18-jährige Pkw-Lenkerin befuhr mit ihrem Pkw Fiat 500 die Opelstraße in Fahrtrichtung Rudolf-Diesel-Straße und überquerte die Reichenaustraße. Hierbei übersah sie einen herannahenden stadteinwärts fahrenden Pkw Audi mit einer 39-jährigen Pkw-Lenkerin. Es kam zur Kollision. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit. Glücklicherweise wurde niemand verletzt. Da die Lichtzeichenanlage zu diesem Zeitpunkt nicht in Betrieb war, hätte die Fiat-Lenkerin gemäß der Beschilderung die Vorfahrt gewähren müssen. Am Pkw Fiat entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 5.000 Euro. Am Pkw Audi entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 7.000 Euro.
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