Die Strafe folgte auf dem Fuße: Verurteilung nach Tritten und Bissen gegen Bundespolizistinnen noch am gleichen Tag
In der Nacht von Sonntag auf Montag konnte sich eine 38-Jährige bei einer Personenkontrolle durch Einsatzkräfte der Bundespolizei am Hauptbahnhof Saarbrücken nicht ausweisen.
Um ihre Identität zweifelsfrei festzustellen, wurde sie daher mit zur Dienststelle genommen. Bei der dortigen Durchsuchung, leistete sie erheblichen Widerstand durch beißen und treten der durchsuchenden Beamtinnen sowie durch mehrfaches spucken in deren Richtung. Dabei wurden zwei Bundespolizistinnen leicht verletzt.
Aus diesem Grund erhielt die 38-Jährige eine Strafanzeige wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Da sie außerdem nicht im Besitz der erforderlichen aufenthaltslegitimierenden Dokumente war, erhielt sie eine weitere Strafanzeige wegen unerlaubter Einreise.
Bereits am Montagnachmittag, und damit keine 24-Stunden später, fiel vor dem Amtsgericht Saarbrücken das diesbezügliche Urteil gegen die Frau. Sie wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 110 Tagessätzen zu je 10 EUR und somit insgesamt 1.110 EUR verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Anschluss an die Urteilsverkündung wurde die Frau nach Frankreich überstellt.
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Bundespolizeiinspektion SaarbrückenMaxie ImgenbergPressesprecherinTelefon: 06826/522-1006E-Mail: maxie.imgenberg@polizei.bund.dehttp://www.bundespolizei.de