Weiterstadt: Polizei untersagt zwei Brummifahrern die Weiterfahrt
Beamte der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen kontrollierten am Dienstagnachmittag (03.08.)auf der A 5 einen Kleinlaster mit Anhänger. Das Gespann war für den grenzüberschreitenden Güterverkehr beladen. Aufgrund des Gesamtgewichts wäre hierfür eine Transportlizenz nötig gewesen. Weiterhin fehlte auch ein digitaler Fahrtenschreiber im Fahrzeug. Die Weiterfahrt musste von der Polizei untersagt werden. Zur Sicherung des drohenden Bußgeldverfahrens wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3000 Euro an Ort und Stelle erhoben.
Wenig später stoppten die Ordnungshüter auf der Rastanlage Gräfenhausen einen Langholztransporter. Die nötige Genehmigungen für den Transport konnte der Brummifahrer nicht vorweisen. Zudem war der Anhänger um rund 10 Prozent überladen. Die Weiterfahrt musste auch hier von den Polizisten untersagt werden und bei Prüfung der fahrpersonalrechtlichen Vorschriften fiel auf, dass der Fahrer mehrmals seine gesetzlich vorgeschriebene Lenk- und Ruhezeiten missachtete. Sollte sich im Rahmen der Ermittlungen herausstellen, dass der Fahrer hierzu eine fremde Fahrerkarte nutzte, muss er zusätzlich mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
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