Mehrere Anzeigen wegen Fahren ohne Führerschein
Innerhalb von rund 48 Stunden haben Einsatzkräfte der Polizei Minden-Lübbecke fünf Autofahrer aus dem Verkehr gezogen, die auf den Straßen des Mühlenkreises ohne Führerschein unterwegs waren. Zudem dürfen auch vier Fahrzeughalter mit einer Anzeige rechnen, da sie ihr Fahrzeug für die verbotenen Fahrten zur Verfügung gestellt haben.
Der Reigen begann am Sonntagvormittag in Porta Westfalica-Barkhausen. Hier hielt eine Streifenwagenbesatzung auf der "Alte Poststraße" einen VW Passat an. Neben diversen Veränderungen am Auto stellten die Beamten zudem fest, dass der 27-Jährige keinen gültigen Führerschein besitzt.
Obwohl gegen ihn ein bestehendes Fahrverbot verhängt ist, steuerte am Montagvormittag ein 35-Jähriger aus Bad Oeynhausen einen Wagen durch Dehme. Hier fertigten die Einsatzkräfte eine weitere Anzeige gegen den Mann sowie die Halterin des BMW.
Gegen 17 Uhr hielten Polizisten auf der Meißner Straße in Neesen einen Touran samt Anhänger an. Der 27-Jährige konnte zwar einen Führerschein vorweisen, hatte aber nicht die richtige Lizenz, um das Gespann zu führen, was ihm nach eigener Aussage auch bekannt war. Auch hier gab es eine Anzeige gegen Fahrer sowie den Besitzer des Wagens.
Rund eine halbe Stunde später geriet auf der Hausberger Straße in Minden der Fahrer eines Fiat Ducato in den Fokus der Beamten. Hier zeigte der 46-Jährige einer Streifenwagenbesatzung die Ablichtung eines Führerscheins vor. Auf ihn registriert ist allerdings keine Fahrerlaubnis. Anhand einiger Merkmale auf dem Foto konnten die Polizisten feststellen, dass das mutmaßliche Dokument für einen anderen ausgegeben wurde. Somit gab es nicht nur eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, sondern auch wegen des Verdachts der Urkundenfälschung. Auch die Besitzerin des Wagens wird Post bekommen.
Der fünfte Fahrer ohne Führerschein geriet Einsatzkräften am Dienstagvormittag auf der Thyssenstraße in Lübbecke ins Netz. Hier konnte ein 32-jähriger Stemweder, der am Steuer eines Citroen saß, nicht mehr den Besitz der erforderlichen Fahrlizenz vorweisen. Diese wurde ihm schon vor langer Zeit entzogen. Auch die Halterin des Wagens, die auf dem Beifahrersitz saß, darf mit einer Anzeige rechnen.
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