Ladendieb zur Durchführung eines beschleunigten Verfahrens vorläufig festgenommen
Offenbar professionell vorbereitet betrat am Donnerstagabend (5.8.) ein 31-jähriger Mann die Filiale einer Modekette am Büchel. Er fühlte sich unbeobachtet, als er die elektronischen Sicherungen mehrerer Kleidungsstücke mit Alufolie umwickelte und in einer Tasche verstaute. Doch er irrte. Sein versuchter Diebstahl fiel auf und die Polizei wurde verständigt.
Die Beamten leiteten ein Strafverfahren ein, nahmen den Tatverdächtigen aber auch gleich mit. Aufgrund der Umstände wurde der 31 Jährige zur Durchführung eines beschleunigten Verfahrens vorläufig festgenommen. Er wird am Freitag (6.8.) auf Antrag der Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Neuss vorgeführt.
Das beschleunigte Verfahren ist eine besondere Form des Strafverfahrens bei kleineren Delikten. Es kann innerhalb von 24 Stunden durchgeführt werden, wenn der Sachverhalt einfach gelagert ist oder eine klare Beweislage besteht. Es dient der nicht zuletzt präventiv wirkenden zügigen Strafverfolgung. Dieses Verfahren kann darüber hinaus zur Vermeidung oder Verkürzung von Untersuchungshaft beitragen.
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Der Landrat desRhein-Kreises Neuss alsKreispolizeibehörde -Pressestelle-Jülicher Landstraße 17841464 NeussTelefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014Telefax: 02131/300-14009Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.deWeb: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw