Innenministerium entscheidet zum Doppelhaushalt 2021/2022 der Landeshauptstadt Schwerin

Das Ministerium für Inneres und Europa hat über den Doppelhaushalt 2021/2022 der Landeshauptstadt Schwerin entschiede. Mit der Teilgenehmigung der veranschlagten Investitionskredite in Höhe von rund 27,5 Mio. Euro kann die Stadt auch mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes und des Bundes trotz weggefallener dauernder Leistungsfähigkeit Investitionsvorhaben in Höhe von rund 132 Mio. Euro umsetzen. Geplant sind u.a. erhebliche Investitionen für die Digitalisierung und Sanierung von Schulen, Straßenbaumaßnahmen, die Errichtung und Sanierung von Sportanlagen und die Revitalisierung des Freilichtmuseums in Mueß als Außenstandort der geplanten BUGA in Rostock. Die Landeshauptstadt muss jedoch auch Einsparungen erbringen, um das Haushaltsdefizit in Höhe von rund 147,5 Mio. Euro weiter abzutragen. Insgesamt hat die Landeshauptstadt bisher 32,8 Mio. Euro Konsolidierungshilfen vom Land erhalten. Weitere 9 Mio. Euro Unterstützung könnte die Stadt jährlich ab 2021 aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds erhalten, hierfür muss sie aber vorgegebene Konsolidierungsziele erreichen. Dies gelingt Schwerin in 2021 und 2022 voraussichtlich nur durch die Verhängung von Haushaltssperren. Auf diese haben sich das Ministerium und der Oberbürgermeister im Anhörungsgespräch verständigt. "Die Landeshauptstadt ist gut beraten, trotz der gegenwärtigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen am eingeschlagenen Konsolidierungskurs festzuhalten und die gerade erzielten Erfolge nicht wieder zu gefährden. Eine solide Haushaltswirtschaft bildet die Grundlage dafür, dass die Landeshauptstadt künftig kommunalpolitisch handlungsfähig bleibt", macht Innenminister Torsten Renz deutlich. Rückfragen bitte an: Ministerium für Inneres und EuropaTelefon: 0385/5882003E-Mail: presse@im.mv-regierung.dehttps://www.regierung-mv.de