(UL) Ehingen – Nicht rechts gefahren / Zwei Radler stießen am Montag in Ehingen zusammen.

Die 50-Jährige fuhr mit ihrem Pedelec auf dem Radweg von Ehingen in Richtung Berg. Vorschriftswidrig fuhr sie auf der linken Seite. Ein 55-Jähriger Rennradler kam entgegen. Trotz eingeleiteter Bremsungen stießen die Fahrräder zusammen. Dabei stürzten die Radler und verletzten sich leicht. Die Hinzuziehung eines Rettungsdienstes war nicht von Nöten. Es entstand geringer Sachschaden. Das Fahrrad ist ein etabliertes Fortbewegungsmittel um zum Ziel zu kommen. Sicherheit ist dabei für viele Menschen wichtig bei der Entscheidung, auf ein Fahrrad zu steigen oder gern damit zu fahren, zumal Radfahrer im Straßenverkehr dem Auto kräftemäßig unterlegen sind. Deshalb gilt besonders für Radfahrer vorrausschauend zu fahren und andere Verkehrsteilnehmer stets im Blick zu haben. Doch auch im Straßenverkehr gibt es verschiedene Flächen, auf denen sie geschützt unterwegs sind: Ein Radweg ist entweder durch einen Bordstein baulich von der Fahrbahn getrennt oder aber er hat eine andere Höhe als die Straße. Außerorts dürfen auch Mofas die Radwege benutzen. Für den Fahrer des Radweges gilt das Rechtsfahrgebot. Das heißt auch, dass der Weg zu nutzen ist, der in die gleiche Richtung führt wie der danebenliegende Fahrstreifen. +++++++ 1531807 Joachim Schulz, Tel. 0731/188-1111 Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium UlmTelefon: 0731 188-0E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.dehttp://www.polizei-bw.de/