Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt und des Polizeipräsidiums Ludwigsburg: Für Samstag angemeldeter Aufzug durch die Ludwigsburger Innenstadt verboten – gerichtliche Entscheidung steht noch aus

Ein für Samstagnachmittag zum Thema "Sofortige Beendigung der Coronadiktatur" angemeldeter Aufzug, der vom Rathaushof durch die Ludwigsburger Innenstadt über die Schwieberdinger Straße bis zum Bereich Waldäcker führen soll, wurde von der Versammlungsbehörde der Stadt Ludwigsburg verboten. Grund hierfür waren hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass sowohl die Versammlungsleitung als auch Teilnehmende des Aufzugs gegen Vorschriften der Corona-Verordnung verstoßen werden und somit von dem Aufzug infektionsschutzrechtlich nicht mehr vertretbare Gefahren ausgehen. Der Anmelder strebte aus diesem Grund eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung an. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat diesen Antrag am Donnerstag abgelehnt. In der Begründung hieß es, dass die Stadt Ludwigsburg zu Recht davon ausgehen dürfe, dass es bei dem geplanten Aufzug zu erheblichen Verstößen gegen die Maskenpflicht kommen werde, sodass das Verbot zum Schutz anderer höherwertiger Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit geeignet sei. Gegen diesen Beschluss hat der Antragsteller Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt. Unabhängig von der am späten Nachmittag noch ausstehenden Entscheidung bereitet das Polizeipräsidium Ludwigsburg in Abstimmung mit der Versammlungsbehörde verkehrs- und ordnungspolizeiliche Maßnahmen vor: Sofern die Versammlung stattfinden kann, wird sie mit Auflagen verbunden sein, die von den Versammlungsteilnehmenden beachtet werden müssen. Die Polizei wird auf deren Einhaltung achten und Verstöße dokumentieren. Verkehrsbeeinträchtigungen im innerstädtischen Bereich werden sich nicht verhindern lassen. Sollte die Verbotsentscheidung weiterhin Bestand haben, wird die Polizei dieses Verbot nötigenfalls konsequent durchzusetzen. Personen, die sich trotz Verbots zu einer Versammlung einfinden sollten, müssen mit Konsequenzen rechnen, die vom Platzverweis bis zum Bußgeld reichen. "Wir appellieren an diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die ursprünglich an dem Aufzug teilnehmen wollten und bitten sie, das Verbot der Versammlung zu beachten," erklärt Polizeioberrat Christian Zacherle, der Leiter des Polizeireviers Ludwigsburg. Das Verbot umfasst auch jede andere Versammlung unter freiem Himmel, zu der der Anmelder der nun verbotenen Versammlung an diesem Tag aufrufen sollte. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium LudwigsburgTelefon: 07141 18-9E-Mail: ludwigsburg.pp@polizei.bwl.dehttp://www.polizei-bw.de/