BPOLI L: Alter schützt vor längerer Haftstrafe nicht
Heute Mittag geriet am Leipziger Hauptbahnhof eine 68-jährige Frau ins Visier einer Streife der Bundespolizei. Nicht ohne Grund.
Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Beamten fest, dass die 68-jährige Slowakin durch das Landgericht Wiesbaden wegen
schwerem Raub zu einer Haftstrafe von 6 Jahren verurteilt wurde.
Aufgrund ihrer freiwilligen Ausreise im Jahr 2017 wurde die
Restfreiheitsstrafe von rund 2 Jahren ausgesetzt. Mit dieser Ausreise erhielt sie eine Wiedereinreisesperre für Deutschland. Zeitgleich wurde die Frau von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden für den Fall einer Wiedereinreise nach Deutschland zur Festnahme mit Haftbefehl ausgeschrieben.
Die 68-jährige Slowakin wurde zur Verbüßung der restlichen Haftstrafe in die JVA Chemnitz verbracht.
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