BPOL NRW: Zwei Festnahmen am Vormittag – Fahndungserfolg durch Bundespolizei
Im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Sulaimaniyya/ Irak wurde am gestrigen Dienstagvormittag (24.08.21) ein irakischer Staatsangehöriger festgestellt, dessen Ausreise fast gescheitert wäre.
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hatte gegen den 29-Jährigen im Juli diesen Jahres einen Haftbefehl wegen Erschleichen von Leistungen erlassen. Der in Nürnberg lebende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen abwenden, indem er die Geldstrafe in einer Gesamthöhe von 90 Euro bei der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf bezahlte. Im Anschluss trat er seinen Flug in den Irak an.
Kurze Zeit später nahm die Bundespolizei bei einer grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul/ Türkei einen türkischer Staatsangehörigen fest.
Gegen den 49-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft Essen im Juni dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Körperverletzung erlassen. Der Haftbefehl wurde ihm durch die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf eröffnet. Der Mann aus Essen konnte die Geldstrafe von 1.800 Euro jedoch nicht begleichen, so dass er anschließend in die zuständige JVA eingeliefert wurde.
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