Jugendliche sprühen Graffiti – Wer kann Hinweise geben?

2 weitere Medieninhalte Am Freitag (20.08.), gegen 23:30 Uhr, informierte ein aufmerksamer Zeuge die Polizei, weil er unter einer Fußgängerbrücke an der Von-Waldthausen-Straße Graffitisprayer vermutete. Beim Eintreffen der Beamten flüchteten zwei Jugendliche, ließen am Tatort aber verschiedene Gegenstände zurück. Tatsächlich war frischer Lackgeruch und ein Graffiti an einem Brückenpfeiler festzustellen. Bei den sichergestellten Gegenständen handelt es sich um einen orange/grünen Tretroller vom Typ "Chilli Pro Scooter", einen blauen "Nike Max Air" Rucksack mit Camouflage-Muster und zwölf Spraydosen der Marke "Montana BLACK" in verschiedenen Farben. Das Kriminalkommissariat 21 hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht nun die Eigentümer der sichergestellten Sachen. Wer Hinweise zu den abgebildeten Gegenständen geben kann, wird gebeten, sich unter der Telefonnummer 02131 300-0 zu melden. Die Polizei informiert: Illegale Graffiti sind ein Problem. Die Graffiti-Szene, also Jugendliche und Erwachsene, die sprayen, wächst und macht immer stärker auf sich aufmerksam. Es geht um "fame und respect" - und um Sachschäden in Millionenhöhe. Das Problem sind dabei nicht die Sprayer, die manchmal sogar gegen Bezahlung ihre Kunst erlaubt zum Beispiel auf Fassaden darstellen, sondern die Sprayer, die unerlaubt Wände, Züge und so weiter besprühen beziehungsweise beschmieren, denn dadurch entstehen sehr hohe Sachschäden. Unerlaubte Graffiti sind Sachbeschädigungen nach den §§ 303 oder 304 StGB. Der Verursacher ist dabei schadenersatzpflichtig. Kinder bis zum 14. Lebensjahr sind strafunmündig, können aber bereits ab dem siebten Lebensjahr zivilrechtlich schadenersatzpflichtig gemacht werden. Jugendliche ab 14 Jahren werden strafrechtlich verfolgt. Immer dort, wo es der Eigentümer nicht ausdrücklich und nachweislich erlaubt hat, ist Sprayen kein Spaß, sondern absolut verboten! Neben der Strafe der Jugendgerichte bekommt der Sprayer die Rechnung der Geschädigten. Weitere Informationen unter https://www.polizeifürdich.de Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat desRhein-Kreises Neuss alsKreispolizeibehörde -Pressestelle-Jülicher Landstraße 17841464 NeussTelefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014Telefax: 02131/300-14009Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.deWeb: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw