Gemeinsame Pressemeldung von Staatsanwaltschaft und Polizei Hildesheim – Nachtrag zur Pressemitteilung „Jugendliche auf E-Scooter bedrohen und beschießen Passanten mit Softairwaffe“
HILDEHSEIM - (jpm) Mit der Pressemeldung vom 23.08.2021, 16:01 Uhr, wurde über zwei Jugendliche berichtet, die im Stadtgebiet in mehreren Fällen Personen mittels einer Softairpistole bedroht und beschossen haben sollen.
Link zur ursprünglichen Meldung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/57621/5000982
Mittlerweile haben sich weitere Geschädigte bei Polizei gemeldet und von ähnlichen Vorfällen berichtet. So sollen zwei Jugendliche mit einem E-Scooter eine 53-jährige Frau am Freitagvormittag (20.08.201), um kurz nach 09:00 Uhr, in der Kurt-Schumacher-Straße mehrfach mit einer vermutlichen Softairpistole beschossen und sie im Nacken getroffen haben. Zudem soll sie einer der Jungen im Vorbeifahren geschlagen haben.
In einem weiteren Fall sollen einer 38-jährigen Frau und ihren drei Kindern am frühen Montagmorgen (23.08.2021) im Ulmenweg zwei Jugendliche auf einem E-Scooter entgegengekommen sein. Dabei soll der Fahrer zunächst eine Glasflasche in Richtung der Familie geworfen, sie aber nicht getroffen haben. Nach Ansprache durch die Frau habe der andere Jugendliche mit einer mutmaßlichen Softairpistole auf die Familie geschossen, diese aber ebenfalls verfehlt.
Gegen 12:00 Uhr des gleichen Tages seien einem 77-jährigen Radfahrer in der St.-Godehard-Straße ebenfalls zwei Jugendliche auf einem Elektroroller entgegengekommen. Dabei soll einer von ihnen mit einer vermutlichen Softairpistole auf den Mann geschossen und diesen auch am Arm getroffen haben. Der 77-jährige habe daraufhin die Verfolgung aufgenommen, wobei den Jugendlichen letztendlich die Flucht gelungen sei.
Beamte des 6. Fachkommissariats führen gegenwärtig in insgesamt 11 Fällen Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der gefährlichen Körperverletzung bzw. Bedrohung.
Ferner sind bei den Ermittlern Hinweise zu möglichen Tatverdächtigen eingegangen, denen momentan nachgegangen wird.
Die Ermittlungen dauern an.
Darüber hinaus bleibt anzumerken, dass E-Scooter gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung nur von Personen geführt werden dürfen, die das 14 Lebensjahr vollendet haben. Zwei bekannte Leihfirmen fordern in ihren Nutzungsbedingungen sogar ein Alter von 18 Jahren. Ferner dürfen auf einem E-Scooter keine weiteren Personen mitgenommen werden und für die Fahrzeuge muss eine Haftpflichtversicherung bestehen.
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