Sinsheim: 25-jähriger Mann wegen des Verdachts des Raubes in Un-tersuchungshaft; Pressemitteilung Nr. 2
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde Haftbefehl gegen einen 25-Jährigen Mann erlassen.
Er steht im dringenden Verdacht, am frühen Sonntagabend des 15. August 2021 im Schwimmbadweg einen Raub zum Nachteil einer 26-jährigen Frau begangen zu haben.
Der Tatverdächtige hatte sich mit seinem späteren Opfer, das er über eine Internetplattform kennengelernt hatte, kurz nach 18 Uhr am Schwimmbadparkplatz getroffen. Im Laufe des Gesprächs wurde der Beschuldigte immer aggressiver, schlug der Geschädigten unvermittelt ins Gesicht und erbeutete mehrere hundert Euro Bargeld. Anschließend ergriff er die Flucht. Die Fahndung nach dem Verdächtigen war zunächst ohne Ergebnis verlaufen.
Die Ermittlungen des Raubdezernats der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg führten allerdings schnell auf die Spur des Verdächtigen, der bereits in der Vergangenheit mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten war.
Am 18. August 2021 wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg ein Haftbefehl beim Amtsgericht Heidelberg wegen des Verdachts des Raubes erlassen.
Am Morgen des 25. August 2021 wurde der Beschuldigte schließlich in seiner Wohnung in Sinsheim verhaftet und sodann der Ermittlungsrichterin vorgeführt, die ihm den bereits bestehenden Haftbefehl eröffnete. Anschließend wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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