Unter Einfluss von Drogen im Straßenverkehr unterwegs
(He.)
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle in Bad Nenndorf, wurde ein 22-jähriger Autofahrer festgestellt, der unter Einfluss von Betäubungsmitteln/Drogen stand. Die eingeleitete Straftat - Trunkenheit im Verkehr in Folge von Drogen - wird den Fahrzeugführer den Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens einem Monat, sowie eine Geldstrafe von mindestens 500 Euro bedeuten.
Weiterhin wurden bei einer Kontrolle, die die Verkehrssicherheit erhöhen soll, 4 Verkehrsteilnehmer festgestellt, die beim Autofahren telefoniert haben oder nicht angeschnallt waren. Die Bußgelder hierfür sind beim Handy-Verstoß 1 Punkt und 100 Euro Bußgeld, beim Gurt-Verstoß sind 30 Euro Bußgeld zu bezahlen.
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