PD Goerlitz – 48-Jähriger mit seinen zwei Kindern vermisst – Öffentlichkeitsfahndung

48-Jähriger mit seinen zwei Kindern vermisst – Öffentlichkeitsfahndung Verantwortlich: Kai Siebenäuger (ks) Stand: 29.08.2021, 15:30 Uhr 48-Jähriger mit seinen zwei Kindern vermisst – Öffentlichkeitsfahndung Görlitz, Holteistraße 28.08.2021, 15:00 Uhr Seit Samstagnachmittag, den 28. August 2021, sucht die Polizei nach dem 48-jährigen Thomas Höpfner. Der Vermisste befindet sich möglicherweise in einem psychischen Ausnahmezustand. Er könnte sich außerdem in einer hilflosen Lage befinden und Hilfe benötigen. Thomas Höpfner ist vermutlich mit dem auf ihn zugelassenen grauen Pkw Mazda 6, mit dem amtlichen Kennzeichen FR - T 731 unterwegs. Bei ihm befinden sich seine beiden Kinder, der 7- jährige Jonathan und die 6-jährige Anna. Der letzte persönliche Kontakt von Angehörigen mit dem Vermissten und beiden Kindern bestand am Freitag, den 27. August 2021. Der letzte telefonische Kontakt ergab sich am Samstagmittag, den 28. August 2021. Der Vermisste und beide Kinder sind seitdem unbekannten Aufenthalts. Die Fahndungsmaßnahmen der Polizei, insbesondere die Prüfung verschiedener Anlaufpunkte, blieben bislang erfolglos. Ermittlungen ergaben, dass sein Handy am Sonntagmittag im Bereich der Dresdener Neustadt eingebucht war. Die Polizei bittet nun die Bevölkerung um Mithilfe. Thomas Höpfner wird wie folgt beschrieben: 1,75 - 1,80 Meter groß und kräftige Statur scheinbares Alter: 50 dunkelbraun-graue kurze Haare auffälliger Blutschwamm auf der Stirn Mundart: berlinerischJonathan wird wie folgt beschrieben: 1,30 Meter groß (siehe Lichtbild)Anna wird wie folgt beschrieben: 1,25 Meter groß (siehe Lichtbild)Die Bekleidung des Vermissten und seiner Kinder ist unbekannt. Wer Angaben zum Aufenthaltsort von Thomas Höpfner und seiner Kinder machen oder sonstige sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten, sich mit dem Polizeirevier Görlitz unter der Rufnummer 03581 650 - 0 oder mit jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen. Die Bilder des Vermissten und der Kinder darf bis auf Widerruf im Rundfunk, Fernsehen, im Internet, insbesondere in den sozialen Netzwerken sowie in den Printmedien, veröffentlicht werden.