Verurteilter Straftäter mit Einreiseverbot durch Bundespolizei festgenommen

Die Bundespolizei hat Sonntagnachmittag einen 42-jährigen festgenommen. Der Mann war 2018 wegen schwerer räuberischer Erpressung verurteilt und nach der Hälfte seiner Haftzeit aus Deutschland abgeschoben worden. Weil der 42-Jährige trotz Einreiseverbotes wieder einreiste, muss jetzt für rund eineinhalb Jahre ins Gefängnis. Im Rahmen der grenzpolizeilichen Überwachungs- und Fahndungsmaßnahmen der Bundespolizei an der deutsch-niederländischen Binnengrenze, stoppte eine Streifenwagenbesatzung kurz vor 16 Uhr, an der Ausfahrt Rheine - Dreierwalde der Autobahn 30 den PKW des 42-Jährigen. Bei der Überprüfung der Personalien des nordmazedonischen Staatsangehörigen stellten die Beamten fest, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Darmstadt zur Festnahme ausgeschrieben war. Der 42-Jährige war 2018 wegen schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Nach Verbüßung der Hälfte der Strafe wurde der Mann in seine Heimat abgeschoben und bekam ein befristetes Einreiseverbot für Deutschland. Da er vor Ende der Frist wieder nach Deutschland einreiste, muss er zur Verbüßung der Restfreiheitsstrafe von 533 Tagen ins Gefängnis. Der 42-Jährige wurde von den Bundespolizisten verhaftet und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Bad BentheimPressesprecherRalf LöningMobil: 01520 - 9054933E-Mail: bpoli.badbentheim.presse@polizei.bund.dewww.bundespolizei.deTwitter: https://twitter.com/bpol_nord