BPOLI LUD: Mit der Kündigung endete auch der legale Aufenthalt
Mit der Kündigung durch den Arbeitgeber endete für einen Kirgisen (50) auch der legale Aufenthalt im Schengenraum. Der Mann wurde letztlich angezeigt, weil er sich knapp 50 Tage unerlaubt aufgehalten hatte. Nun wurde er aufgefordert, die Bundesrepublik innerhalb einer
Woche zu verlassen.
Der 50-Jährige war gestern Morgen hinter dem Autobahntunnel Königshainer Berge von der Bundespolizei gestoppt worden. Davor war er mit einem Mercedes-Transporter und Wohnwagen in Richtung Polen unterwegs. Er erklärte, dass er das Zugfahrzeug und den Hänger nach Litauen überführt. Eine Überprüfung seiner Dokumente und Personalien ergab, dass Litauen ihm einen Aufenthaltstitel ausgestellt hatte. Die Gültigkeit dieses Titels war allerdings an ein aktives Beschäftigungsverhältnis gebunden. Angeblich wusste der Beschuldigte nicht, dass ihm sein litauischer Arbeitgeber Mitte Juli gekündigt hatte.
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