Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
HC/ Bielefeld- Mitte-
In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch, 01.09.2021, erwischten Polizisten eine Bielefelderin innerhalb einer Stunde gleich zweimal. Obwohl sie Drogen konsumiert hatte, fuhr sie erst mit einem PKW und anschließend mit einem E-Scooter.
Eine 28-jährige Bielefelderin befuhr gegen Mitternacht mit einem VW Golf die Kreuzstraße und geriet dabei in die Kontrolle einer Polizeistreife.
Den Polizisten fielen bei ihr drogenbedingte Ausfallerscheinungen auf. Die Kontrollierte behauptete, letztmalig vor Jahren Drogen konsumiert zu haben. Nachdem der Drogen-Test positiv verlief, korrigierte sie sich. Sie habe zuletzt vor einigen Wochen Drogen konsumiert.
Eine Ärztin entnahm der Bielefelderin im Krankenhaus eine Blutprobe. Die Polizeibeamten entließen die 28-Jährigen und untersagten ihr die weitere Fahrt mit Kraftfahrzeugen.
Gegen 01:00 Uhr trafen die Polizisten erneut auf die Bielefelderin. Sie befuhr die Alfred-Bozi-Straße, diesmal mit einem Elektrokleinstfahrzeug. Bei der erneuten Polizeikontrolle, äußerte sie, nicht gewusst zu haben, dass ein E-Scooter ebenfalls ein Kraftfahrzeug sei. Das Resultat: Auf eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz folgt eine zweite.
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