Nachtrag zum Pressebericht vom 02.09.2021
02.09.2021, PP München
Nachtrag zum Pressebericht vom 02.09.2021
1304. Schusswaffengebrauch durch die Polizei – Steinhausen
Am Mittwoch, 01.09.2021, gegen 23:40 Uhr, beabsichtigte eine uniformierte Streife der Münchner Polizei, einen Porsche Pkw in Bogenhausen für eine Verkehrskontrolle anzuhalten.
Der Fahrer missachtete jedoch mehrfach die Anhaltezeichen des fahrenden uniformierten Streifenwagens und versuchte, sich der Kontrolle zu entziehen, indem er mit hoher Geschwindigkeit in Begleitung einer Beifahrerin wegfuhr. Erst nach weiteren Anhalteversuchen seitens der Polizeibeamten hielt der Pkw auf der Autobahn A 94 im Bereich einer Ausfahrt.
Beim Versuch den Pkw-Fahrer zu kontrollieren, fuhr dieser, ein 53-Jähriger mit Wohnsitz im Landkreis Ebersberg, wieder an, mit direkter Fahrtrichtung auf einen der beiden Polizeibeamten. In der Folge gab der Beamte mit seiner dienstlichen Schusswaffe mehrere Schüsse auf das Fahrzeug in Richtung des Fahrers ab, um diese unmittelbare und gegenwärtige Gefahr für sein Leben abzuwehren. Gleichzeitig lief der Polizeibeamte zur Seite, um nicht von dem anfahrenden Pkw überfahren zu werden.
Unmittelbar nach der Schussabgabe setzte der Fahrer zunächst seine Fahrt fort. Im Rahmen einer Fahndung, an der mehrere Streifen beteiligt waren, konnte der Pkw im angrenzenden Stadtgebiet in einer Straße parkend festgestellt werden.
Der Fahrer saß verletzt und bei Bewusstsein in dem Fahrzeug und wurde zur Behandlung vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Er befindet sich außer Lebensgefahr.
Die Beifahrerin, eine 29-Jährige mit Wohnsitz in München, konnte kurz darauf in einer nahen Straße angetroffen werden. Sie war leicht verletzt und musste nicht ärztlich behandelt werden.
Das Kommissariat 13 des Polizeipräsidiums München hat die Ermittlungen wegen diverser Straftaten des 53-jährigen Tatverdächtigen u. a. wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Straßenverkehr und eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr aufgenommen.
Die Untersuchung zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauchs wird unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft München I durch das Bayerische Landeskriminalamt geführt.
Zeugenaufruf:
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 13, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.