Bundespolizeidirektion Berlin erlässt Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen für ausgewählte Bahnhöfe
Nachdem die Bundespolizeidirektion Berlin bereits in den Jahren 2018, 2019 und Anfang dieses Jahres Erfahrungen zu Verboten für das Mitführen von gefährlichen Gegenständen im Berliner Bahnverkehr gesammelt hatte, wird es eine Wiederholung geben. Das neue Verbot wird für das dritte Septemberwochenende erlassen. Die Einhaltung wird entsprechend kontrolliert.
Die Anzahl festgestellter Gewaltdelikte auf Bahnanlagen bewegt sich seit Jahren auf anhaltend hohem Niveau. Auf Grund der Zunahme der Gewaltintensität hat die Bundespolizeidirektion Berlin eine Ordnungsverfügung erlassen und weist in diesem Zusammenhang auf das Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen (verschiedene Messer, Reizgas, Schlaggegenstände usw.) hin.
Das Verbot gilt am 17. und 18. September 2021 jeweils in der Zeit von 12 bis 2 Uhr des Folgetages und endet somit am Sonntag, den 19. September 2021 um 2 Uhr. Der Geltungsbereich umfasst die Berliner Bahnhöfe Ostbahnhof, Warschauer Straße und Ostkreuz.
Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände auf den betroffenen Bahnhöfen untersagt. Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Mitreisende und Polizeibeamte geschützt werden. Trotz des zurückliegend coronabedingt geringeren Reiseverkehrs, ist es immer wieder zu strafrechtlich relevanten Ereignissen durch die Begehung von Gewaltdelikten unter Anwendung von gefährlichen Gegenständen gekommen. Daher ist diese Einschränkung aus Sicht der Bundespolizei erforderlich. Die Einhaltung des Verbotes an den relevanten Bahnhöfen wird durch Beamte der Bundespolizei überwacht und kontrolliert. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können die Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld festgesetzt werden.
Die Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen können über folgendem Link www.bundespolizei.de/agv-berlin eingesehen werden.
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