Gronau – E-Roller ohne Versicherung

An dem Elektroroller war kein Versicherungskennzeichen befestigt, als ein 22 Jahre alter Mann damit in Gronau unterwegs war. Polizeibeamte hatten den Gronauer am Mittwochabend auf der Kaiserstiege angehalten. Die Fahrt mit dem Elektrokleinstfahrzeug untersagten die Beamten und leiteten gegen den Fahrer ein Strafverfahren ein. Dieser gab an, nicht gewusst zu haben, dass sein E-Roller eine Versicherung benötige. Hintergrundinformation zum Thema: Der Gesetzgeber schreibt auch für bestimmte Elektrokleinstfahrzeuge vor, dass ihre Fahrer damit nicht ohne Versicherung im Straßenverkehr unterwegs sein dürfen. Schließlich können schon bei verhältnismäßig geringen Geschwindigkeiten folgenreiche Unfälle passieren. Wenn eine gültige allgemeine Betriebserlaubnis für den E-Scooter vorliegt beziehungsweise ein "Certificate of Conformity" (COC), lässt sich für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Wichtig: Wer einen Elektrotretroller fahren will, sollte sich also genau darüber informieren, ob das entsprechende Modell im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt ist. Und jeder Fahrende eines solchen E-Scooters sollte sich mit den Regeln und Bestimmungen vertraut machen, die dafür gelten. Das Bundesverkehrsministerium hat dazu im Internet viel Wissenswertes gebündelt: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html. Kontakt für Medienvertreter: Kreispolizeibehörde Borken Dietmar Brüning Telefon: +49 (0) 2861-900 2202