A7, Parkplatz Jalmer Moor – Kooperative Schwerlast- und Gefahrgutkontrolle
Am Donnerstag (09.09.21), in der Zeit von 09.00h bis 13.00 Uhr, kontrollierten Beamtinnen und Beamte des Polizeiautobahn-und Bezirksrevieres Nord erstmalig seit 1 ½ Jahren wieder zusammen mit Kolleg(inn)en des Zolls und der Bundespolizei sowie der GOES (Abfallgenehmigungsbehörde) den Schwerlast- und Gefahrgutverkehr auf der A7.
Auf dem Parkplatz "Jalmer Moor", in Fahrrichtung Süden, wurden 35 größere Fahrzeuge, vom Kleintransporter bis hin zum Schwertransport, genauer in Augenschein genommen.
Dabei wurden diverse Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen festgestellt, so z.B. gegen die Sozialvorschriften (Lenk-und Ruhezeiten), die Ladungssicherung, die Abfallverbringungs- sowie die Gefahrgutvorschriften.
Ein rumänischer Sattelzug hatte u.a. Gefahrgut geladen; weitere Ladung befand sich ungesichert dahinter und hätte im Falle einer starken Bremsung die Gefahrgut-Behältnisse beschädigen können, so dass es zum Freisetzen der gefährlichen Inhaltsstoffe hätte kommen können.
Mitgeführte Ladungssicherungsmittel waren unbrauchbar, so dass der Fahrer sich entsprechende Hilfsmittel bringen lassen musste, um seine Fahrt sicher fortsetzen zu können.
Als ein spanischer Autotransporter auf der Fahrt von Dänemark nach Frankreich die Kontrollstelle befuhr, wurde bereits der Verdacht laut, dass dieser vermutlich zu hoch unterwegs ist. Eine Messung bestätigte diesen Verdacht: Die Höhe betrug 4,16m, die maximal zulässige Höhe beträgt in Deutschland lediglich 4,00 m.
Auch durch das Ablassen der Luft in den Reifen der transportierten Fahrzeuge gelang es dem Fahrer nicht, einen gesetzeskonformen Zustand herzustellen.
Der Spediteur musste ein zweites Fahrzeug beibringen und einen SUV abladen, bevor der LKW-Fahrer die Weiterreise antreten konnte.
Gegen die Firma wurde ein Verfahren eingeleitet, dass zum Ziel hat, den Erlös aus dem illegalen Transport einzuziehen, dabei dürfte es sich um einen vierstelligen Betrag handeln.
Eine Sicherheitsleistung musste ein polnischer Fahrer hinterlegen, welcher transportierte Stahlplatten nur unzureichend gegen Verrutschen gesichert hatte.
Der Zoll kontrollierte die Tanks mehrerer Sattelzüge und wurde bei fast allen fündig: Es befand sich Heizöl anstatt des teureren Diesels in den Tanks der Kühlauflieger.
Die Fahrer mussten die Strafe für die Steuerhinterziehung vor Ort entrichten.
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