„Prop Copy“: Verkehrspolizeiinspektion Regensburg stellt im Rahmen der Schleierfahndung Falschgeld sicher

20.09.2021, PP Oberpfalz „Prop Copy“: Verkehrspolizeiinspektion Regensburg stellt im Rahmen der Schleierfahndung Falschgeld sicher WÖRTH A. D. DONAU, LKR. REGENSBURG. Polizeibeamte kontrollierten am 18. September 2021 auf der BAB A 3 einen Pkw. Bei dem Fahrzeugführer wurde Falschgeld sogenannte „Prop Copy“-Noten aufgefunden. Die Ermittlungen wurden von der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg übernommen. Die Polizei warnt vor den Konsequenzen, die sich durch den Erwerb mit dem Ziel des Inverkehrbringens von solchen veränderten Banknotenabbildungen ergeben können. Am Samstag, den 18. September 2021, gegen 09.10 Uhr, unterzogen Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Regensburg einen Pkw, mit deutscher Zulassung, auf der BAB A3 im Gemeindebereich Wörth a. d. Donau, Fahrtrichtung Passau, einer Kontrolle. Im Ablagefach der Fahrertür befand sich Falschgeld, woraufhin der Pkw genauer durchsucht wurde. Im Fahrzeug wurden insgesamt „Prop Copy“-Scheine im oberen vierstelligen Wert aufgefunden und beschlagnahmt. Der Fahrzeugführer ein 19-jähriger Mann mit Wohnsitz in Österreich wurde wegen des dringenden Tatverdachts der Geldfälschung vorläufig festgenommen und der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg übergeben. In enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Regensburg wurden zur Sicherung des Strafverfahrens die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt. Im Anschluss wurde der Tatverdächte wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Polizei Oberpfalz warnt eindringlich vor der Verwendung von veränderten Banknotenabbildungen im Zahlungsverkehr. Geldfälschung ist ein Verbrechen und wird mit hohen Strafen geahndet. „Prop Copy“ oder auch „Movie-Money“ Noten sind veränderte Banknotenabbildungen. Die Noten weisen in der Regel keine Imitation der Sicherheitsmerkmale auf und können daher leicht durch die Prüfmethode „Fühlen-Sehen-Kippen“ als falsch identifiziert werden. Die Mehrzahl solcher Stücke wird dennoch als grundsätzlich im Zahlungsverkehr verwechselbar eingestuft. Veränderte Banknotenabbildungen sind damit kein „Spielgeld“. Es handelt sich um Reproduktionen echter Banknoten mit zusätzlichen textlichen oder bildlichen Veränderungen. Banknotenreproduktionen sind dann Falschgeld, wenn sie mit echtem Geld verwechselt werden können und als echt in den Verkehr gebracht werden oder werden sollen. Mehr zum Thema Falschgeld unter Link: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/falschgeld/ Medienkontakt: PP Oberpfalz, PHK Josef Weindl, Tel.: 0941/506-1014 Veröffentlicht am: 20.09.2021 15:10 Uhr