Seniorin durch falsche Gewinnversprechen betrogen – Polizei verhindert erneute Tat – Mettmann – 2109097

Eine 76-jährige Seniorin wurde am Samstag (18. September 2021) durch falsche Gewinnversprechen am Telefon um mehrere hundert Euro betrogen worden. Dank der Polizei konnte ein erneuter Betrug um mehrere tausend Euro verhindert werden. Das war geschehen: Am Samstagmittag erhielt eine 76-jährige Mettmannerin einen Anruf eines vermeintlichen Verkaufssenders. Der Anrufer gab vor, dass die Seniorin bei einem Gewinnspiel gewonnen habe und forderte eine Überweisung von mehreren hundert Euro zur sogenannten "Gewinnbereitstellung". Die Mettmannerin überwies noch am gleichen Tag den geforderten Betrag und wartete auf weitere telefonische Anweisungen. Am Montag, 20. August 2021, kam es zu einem erneuten Anruf, in dessen Verlauf der 76-Jährigen die baldige Auszahlung ihres Gewinns zugesichert wurde. Geschickt täuschte der Anrufer vor, dass zuvor jedoch mehrere tausend Euro Steuern überwiesen werden müssten. Die Seniorin begab sich zu ihrer Hausbank, wo sie den geforderten Betrag von ihrem Konto abhob um ihn anschließend per Expresspost zu versenden. Da dem aufmerksamen Bankmitarbeiter berechtigte Zweifel an der Echtheit des Anrufes gekommen waren, informierte dieser folgerichtig die Polizei, welche die Seniorin an ihrer Wohnanschrift antraf. Die Seniorin schilderte das Geschehen und die Beamten stellten folgerichtig einen Betrug mittels falscher Gewinnversprechen fest. Umgehend suchten sie die Postfiliale auf und konnten den mit Bargeld gefüllten Briefumschlag der Geschädigten sicherstellen und an die Seniorin übergeben. Sie leiteten ein Strafverfahren ein und die Kriminalpolizei übernahm die weitere Bearbeitung. Die Kreispolizeibehörde Mettmann nimmt diesen aktuellen Fall zum Anlass um eindringlich vor der Masche der falschen Gewinnversprechen zu warnen. Betrüger täuschen per Post oder auch am Telefon hohe Gewinne vor, verlangen jedoch vor der Auszahlung Bereitstellungs- oder Bearbeitungsgebühren. Auch werden die Angerufenen oftmals dazu aufgefordert, Gutscheinkarten zu erwerben und die Codes zur Aktivierung zu übermitteln. Die Polizei rät dringend dazu, derartigen Versprechen keinen Glauben zu schenken. Beenden Sie selbstständig das Telefonat und informieren Sie Familienangehörige oder Freunde, bevor Sie Überweisungen oder andere Zahlungsarten leisten. Seien Sie kritisch und geben Sie am Telefon keinerlei Vermögensverhältnisse preis. Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an: Kreispolizeibehörde Mettmann - Polizeipressestelle - Adalbert-Bach-Platz 1 40822 Mettmann Telefon: 02104 / 982-1010 Telefax: 02104 / 982-1028 E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de