Einkäufe mit geklauter Bankkarte

Vorsicht Taschendiebe! Die Polizei nahm am Montag eine Anzeige auf, weil eine 76-jährige Plettenbergerin beim Einkauf in einem Discounter an der Breddestraße bestohlen wurde. Die Seniorin kaufte dort zwischen 10.30 und 11 Uhr ein und trug einen Rucksack auf dem Rücken. An der Kasse bemerkte die Kundin, dass der Rucksack geöffnet und ihre Geldbörse herausgezogen wurde. Sie hatte nichts Verdächtiges bemerkt. In der Geldbörse steckten neben Bargeld und Ausweis diverse Kunden- und eine Bankkarte. Mit der Bankkarte ging der Täter postwendend einkaufen: Er bezahlte dreimal in zwei verschiedenen Geschäften. Die Polizei weist darauf hin, dass Betroffene, die ihre Karte verloren haben oder deren Karte gestohlen wurde, sofort ihre Bank informieren sollten. Die dort veranlasste Sperrung greift allerdings nur beim Bezahlen mit PIN. Das bargeldlose Bezahlen bleibt weiter möglich. Um einen Missbrauch zu verhindern, veranlasst die Polizei im Rahmen einer Anzeigenaufnahme eine sogenannte KUNO-Sperrung. Die greift jedoch nicht rückwirkend. Deshalb empfiehlt die Polizei Betroffenen, einen Diebstahl möglichst rasch anzuzeigen. Ansonsten erneuert die Polizei ihre Warnung vor Taschendieben insbesondere in den heimischen Discountern. Deshalb sollten Kunden ihre Wertsachen immer möglichst dicht am Körper tragen - zum Beispiel in Innentaschen von Jacken oder Mänteln. (cris) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis Pressestelle Polizei Märkischer Kreis Telefon: +49 (02371) 9199-1220 bis -1223 E-Mail: pressestelle.maerkischer-kreis@polizei.nrw.de