BPOLI EBB: Geldstrafe statt Haftbefehl
Ein 46-jähriger Pole wurde am Abend des 21. September 2021 durch Bundespolizisten in einer Kontrolle mit einem offenen Haftbefehl konfrontiert. Er war im Februar 2018 durch das Amtsgericht Augsburg wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 240,00 Euro verurteilt worden und hätte nun fast ins Gefängnis gemusst.
Die Beamten stoppten den Mann um 22:20 Uhr als Fahrer eines Transporters an der Autobahn 4 bei Bautzen. Seine Überprüfung ergab den in Fahndung stehenden Haftbefehl. Der Fahrer konnte die Geldstrafe vor Ort begleichen und entging somit einer Ersatzhaft von 12 Tagen. Anschließend konnte er seine Reise fortsetzen.
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