Autofahrer streift Radfahrer beim Überholen – Polizei fahndet nach Unfallverursacher

Am Donnerstag (30.09.), gegen 08:20 Uhr, kam es zu einem Verkehrsunfall mit einem leicht verletzten Fahrradfahrer an der Körnerstraße. Der 44 Jahre alte Mann aus Neuss war Richtung Goethestraße unterwegs, als er von einem Auto überholt wurde. Dabei streifte der Außenspiegel des Wagens das Bein des Radfahrers und klappte ein. Ohne sich um die Unfallfolgen zu kümmern, setzte der Autofahrer seine Fahrt fort. Die Polizei fahndet in diesem Zusammenhang nach einem grauen oder silbernen Personenkraftwagen mit dem Fragmentkennzeichen NE-K? 88??. Der Fahrzeugführer beziehungsweise die Fahrzeugführerin soll eine Kurzhaarfrisur getragen haben. Das Verkehrskommissariat Neuss hat die Ermittlungen übernommen und bittet Zeugen, sich unter der Telefonnummer 02131 300-0 zu melden. Oftmals müssen die Opfer einer Unfallflucht ihre gesamten Kosten alleine tragen. Das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" - so die korrekte Bezeichnung - ist deshalb kein Kavaliersdelikt. Neben einer Geld- oder im schlimmeren Fall Freiheitsstrafe drohen dem Täter Fahrverbot oder Führerscheinentzug. Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Demnach haben die Beteiligten unter anderem unverzüglich zu halten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten sind insbesondere die Personalien anzugeben. Ist der andere Unfallbeteiligte nicht vor Ort, muss der Verursacher so lange da bleiben, bis seine Personalienfeststellung möglich war oder nach einer den Umständen angemessenen Wartezeit die Personalien hinterlassen. In diesem Fall ist die nachträgliche Feststellung umgehend zu ermöglichen. Der genaue Wortlaut kann in Paragraf 34 Straßenverkehrsordnung nachgelesen werden. Tipp der Polizei: Verlassen Sie den Unfallort nicht, ohne vorher die Polizei telefonisch informiert zu haben. Die Beamten werden mit Ihnen das weitere Vorgehen absprechen und Sie sind so auf der sicheren Seite. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: