Fortsetzung des Präventionsprojekts „Bäckertüten gegen Telefonbetrüger“ im Zollernalbkreis

Balingen (ZAK): Gemeinsame Aktion gegen Telefonbetrüger Nachdem der geplante Termin im vergangenen Oktober wegen Corona abgesagt werden musste, soll das Projekt mit einem gemeinsamen Infostand auf dem Balinger Markplatz fortgesetzt werden. Zur Bekämpfung des Telefonbetrugs kamen im Zollernalbkreis im vergangenen Herbst 150.000 bedruckte Bäckertüten "Vorsicht! Die Polizei warnt vor Telefonbetrügern." über die Bäckerinnung in den Handel. In Kooperation mit dem Verein Kommunale Kriminalprävention Zollernalbkreis e.V. und Landrat Günther-Martin Pauli, dem WEISSEN RING e.V. und dem Kreisseniorenrat werden Beamte des Polizeipräsidiums Reutlingen am Montag, 11.10.2021, von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr, auf dem Balinger Marktplatz über die Maschen der dreisten und gewieften Telefonbetrüger informieren. Mit der Aktion soll erneut vor dem im ganzen Land sehr präsenten Phänomen gewarnt werden. Vor allem ältere Menschen werden auf perfide Art und Weise um ihr Erspartes gebracht. Die aktuellen Zahlen zeigen, wie wichtig Prävention und Aufklärung in diesem Bereich immer noch sind. Das Polizeipräsidium Reutlingen registrierte im vergangenen Jahr knapp 2900 Anrufe von Betrügern, denen es schließlich in 108 Fällen mit ihren Lügengeschichten am Telefon gelang, Geld und Wertsachen zu erbeuten. Obwohl die Gesamtzahl der polizeilich registrierten Anrufe im Vergleich zum Vorjahr nur leicht um rund 150 anstieg, hat sich der Gesamtschaden um über 600.00 Euro auf mehr als 2,2 Millionen Euro erhöht. In Einzelfällen entstanden sogar beträchtliche Schäden von mehreren hunderttausend Euro. Immer noch geben sich die Kriminellen am häufigsten als Polizeibeamte aus, die angeblich das Vermögen der angerufenen Senioren vor dem Zugriff von Kriminellen "vorübergehend sicherstellen" wollen, bis diese die Polizei festgenommen hätte. Aber auch mit Enkeltrick, Gewinnversprechen und anderen Maschen wird ständig versucht, Angerufene zu ködern und auszunehmen. Wer Betrügern am Telefon über vorhandene Wertsachen oder Erspartes Auskunft gibt, liefert sofort eine Steilvorlage. Mit dem Wissen auf lohnende Beute lassen sie daraufhin nicht mehr locker und ziehen alle Register! Deshalb sollte die auf den Bäckertüten abgedruckte Botschaft der Polizei stets beachtet werden: "Verdächtiger Anruf? Legen Sie sofort auf und rufen Sie uns unter 110 an." Zudem bieten die Spezialisten des Referats Prävention Vorträge zum Thema Enkeltrick und falsche Amtspersonen an. Telefonisch unter der Rufnummer 07121/942-1202 oder unter der Mailadresse reutlingen.pp.praevention@polizei.bwl.de können Referenten zu Vorträgen angefragt werden. Weitere Informationen zum Thema finden sich auch im Internet unter www.polizei-beratung.de und unter https://polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug-durch-falsche-polizisten/ (cw) *** Ergänzende Information: Unter dem Phänomen des Callcenter- bzw. Telefonbetrugs werden Anrufe subsumiert, die nur ein Ziel haben, an das Geld ihrer Opfer zu kommen. Die zumeist von ausländischen Callcentern agierenden und gute geschulte Betrüger rufen dabei massenhaft gezielt bei älteren Menschen an, geben sich als Polizei- oder Kriminalbeamte, verdeckte Ermittler oder Staatsanwälte aus und versuchen mittels einer Lügengeschichte an das Geld ihrer Opfer zu kommen. Zum Schutz ihres Eigentums werden die Opfer aufgefordert, ihre kompletten Wertsachen der "Polizei" zu übergeben. Dabei nutzen die Täter gezielt die Angst vieler Senioren vor Einbrechern, andererseits aber auch das hohe Vertrauen in die Polizei aus. Daneben treten die Betrüger auch als angebliche Enkel oder nahe Verwandte auf, die sich in einer akuten Notlage befinden und dringend Geld zum Erwerb einer Immobilie oder zur Abwendung einer Haftstrafe benötigen. Dazu gehören auch Gewinnversprechen, bei denen dem Opfer vorgetäuscht wird, man habe hohe Geld- oder Sachpreise gewonnen. Sie suggerieren, dass der Gewinn nur ausgezahlt werden kann, wenn der Gewinner in Vorleistung tritt. Es sollen im Voraus Gebühren, Steuern oder andere Kosten bezahlt werden. Eine Verrechnung mit dem Gewinn wird aus unterschiedlichsten Gründen abgelehnt. Die Opfer sollen den Betrag zum Beispiel in bar an einen Abholer übergeben oder per Post oder mit Finanzdienstleistern ins Ausland versenden. Eine Gewinnausschüttung erfolgt niemals - ein Gewinn existiert nicht und das Geld ist verloren. (cw) Rückfragen bitte an: Christian Wörner (cw), Telefon 07121/942-1102 Polizeipräsidium Reutlingen Telefon: Mo. - Fr./7:00 bis 17:00 Uhr: 07121/942-1111 außerhalb dieser Zeiten: 07121/942-2224 E-Mail:reutlingen.pp.pressestelle@polizei.bwl.de