PD Chemnitz – Aufgefundene Leichenteile führten Ermittler zu vermisstem Mann – Tatverdächtiger wird mit internationalem Haftbefehl gesucht
Aufgefundene Leichenteile führten Ermittler zu vermisstem Mann - Tatverdächtiger wird mit internationalem Haftbefehl gesucht
Verantwortlich: StA Chemnitz, Ingrid Burghart und PD Chemnitz, Andrzej Rydzik
Stand: 06.10.2021, 10:30 Uhr
Zeit: 26.08.2021 und 28.08.2021
Ort: Chemnitz; Gornau und Amtsberg, OT Weißbach
Nach dem Fund von mehreren Leichenteilen nahe der B 174 bei Gornau und nahe der S 232 bei Weißbach (siehe u.a. Medieninformationen Nr. 429, 412 und 405) ist die Identität des Mannes nunmehr geklärt. Im Ergebnis der aufwendigen und zeitintensiven gerichtsmedizinischen Untersuchungen steht zweifelsfrei fest, dass es sich bei dem Verstorbenen um einen 48-Jährigen handelte. Der türkische Staatsbürger war Ende Juli 2021 letztmalig in seinem Umfeld gesehen worden und galt seither als vermisst. Da sich zunächst keine schlüssigen Erklärungen für sein plötzliches und untypisches Verschwinden ergaben, suchte die Kriminalpolizeiinspektion Chemnitz seit dem 11.08.2021 öffentlich nach dem 48-Jährigen (Medieninformation Nr. 376).
Im Ergebnis der bisher geführten Ermittlungen der Kriminalpolizei sowie der Staatsanwaltschaft Chemnitz ist davon auszugehen, dass der vormals Vermisste zu einem derzeit nicht genau bekannten Zeitpunkt Ende
Juli 2021 in einer Chemnitzer Wohnung von einem ebenfalls 48-jährigen Landsmann getötet wurde. Anschließend zerteilte der Tatverdächtige den Leichnam des Geschädigten und legte die Leichenteile schließlich an den jeweiligen Fundorten im Erzgebirgskreis ab.
Die Ermittlungen laufen indes wegen Totschlags gegen den flüchtigen
48-jährigen türkischen Staatsbürger, nach dem bereits mit einem internationalen Haftbefehl gefahndet wird.
Angesichts der vorläufigen Ermittlungsergebnisse ist die Öffentlichkeitsfahndung nach dem 48-jährigen Geschädigten beendet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die weitere bzw. nochmalige Veröffentlichung des zu Fahndungszwecken zur Verfügung gestellten Fotos des Mannes nicht gestattet ist.
Die Pressehoheit liegt fortan bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz. (Ry)