Mit mehr als 150 km/h über die B 236 – Polizei stoppt Raser und beschlagnahmt sein neues Auto
Lfd. Nr.: 1069
Ein junger Dortmunder hat am Donnerstagabend (7. Oktober) auf der B 236 seiner Meinung nach sicherlich alles aus seinem offenbar neuen Auto herausgeholt. Dieses ist er deshalb jetzt allerdings auch erst einmal wieder los...
Denn der Audi-Fahrer hatte bei seinem Höllenritt in Richtung Schwerte wohl den zivilen Streifenwagen nicht bemerkt, der sich die ganze Zeit hinter ihm befand. Die zivilen Beamten in dem Streifenwagen hatten den Sportwagen gegen 21:30 Uhr an der Anschlussstelle Dortmund-Zentrum/Derne/Eving gesichtet. Hier fuhr er auf die Bundesstraße auf - von der Beschleunigungsspur ohne Blinker direkt auf die linke Spur. Die Beamten, die sich mit ihrem Auto bereits auf der linken Spur befanden, mussten ihr Fahrzeug abbremsen, um keine Kollision zu riskieren. Anschließend mussten sie beobachten und mit anhören, wie der Fahrer des Audi seinen Autor mehrfach aufheulen ließ und Vollgas gab. Teils lasen sie - trotz Abstands zu dem Sportwagen - auf ihrem eigenen Tacho Geschwindigkeiten von bis zu 180 km/h ab. Bei erlaubten Geschwindigkeiten zwischen 80 und 120 km/h.
An der Anschlussstelle Berghofen bremste der Audi schließlich mehrfach stark ab und bog schließlich auf die Berghofer Straße ein. Der Moment, in dem die Beamten sich per Anhaltezeichen als Polizisten zu erkennen gaben. Und den jungen Dortmunder an einer nahegelegenen Tankstelle schließlich kontrollierten.
Auf seine rücksichtslose und viel zu schnelle Fahrweise angesprochen hatte der 22-jährige Dortmunder wenig zu entgegnen. Im Gegenteil. Nach mehreren Unterbrechungen machte er den Beamten noch auf aggressive Weise klar, dass sie lediglich neidisch auf den Sportwagen seien, den er sich habe leisten können. Ähnlich anmaßend verhielten sich auch drei Familienangehörige, die der Mann zur Unterstützung gerufen hatte. Sie störten die polizeilichen Maßnahmen jedoch nur so lange, bis sie von den Beamten einen Platzverweis erhielten.
Den 22-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen § 315d StGB. Dieser Paragraph stellt nicht nur illegale Kraftfahrzeugrennen unter Strafe, sondern auch Fälle, in denen sich "Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos" fortbewegen, "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen". Mit seinem offenbar neu erstandenen Fahrzeug wird er nun auch erst einmal nicht mehr prahlen können. Denn dies beschlagnahmten die Beamten ebenso wie unter anderem sein Mobiltelefon.
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