Unfall am Bahnübergang – Hoher Sachschaden
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Ein hoher Sachschaden und eine Leichtverletzte ist die Bilanz eines Unfalls an einem unbeschrankten Bahnübergang in der Marburger Straße in Münchhausen.
Die Regionalbahn aus Richtung Marburg erfasste am vergangenen Samstagabend (9.10.) das Fahrzeug eines 18-Jährigen aus Wetter. Der junge Fahrer befuhr gegen 21 Uhr offensichtlich den unbeschrankten Bahnübergang, trotz eingeschaltetem roten Blinklichtes.
Der Lokführer der Bahn leitete sofort eine Schnellbremsung ein, konnte den Unfall aber nicht mehr verhindern.
Beifahrerin mit RTW ins Krankenhaus
Der 18-jährige Fahranfänger blieb unverletzt. Seine ein Jahr jüngere Beifahrerin kam leicht verletzt in die Universitätsklinik Marburg. Die rund 30 Reisenden im Zug kamen durch die Schnellbremsung mit einem Schrecken davon.
Hoher Sachschaden
Das Fahrzeug wurde durch den Zug zur Seite geschleudert. An dem PKW ent-stand Totalschaden. Die Schadenshöhe an der Bahn beläuft sich nach bisheri-gen Ermittlungen auf rund 150.000 EUR. Die Bahnstrecke war für die Dauer der Unfallaufnahme für rund zwei Stunden gesperrt. Drei nachfolgende Züge verspäteten sich jeweils um etwa 30 Minuten.
Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat die Ermittlungen aufgenommen und ein Strafverfahren wegen des Verdachts des "Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr" eingeleitet.
Wer Angaben zum Unfallhergang machen kann, wird gebeten, sich bei der Bundespolizeiinspektion Kassel unter der Tel.-Nr. 0561 81616-0 oder über www.bundespolizei.de zu melden.
Wichtige Hinweise der Bundespolizei:
Verkehrsteilnehmer unterschätzen die Gefahren an Bahnübergängen. Züge fahren meist mit weit über 100 Stundenkilometern. Ein Zug benötigt bis zu 1000 Meter Bremsweg und kann mehrere tausend Tonnen schwer sein. Auch das Fehlverhalten an Bahnübergängen kann mit einer Geldbuße, Punkten oder sogar einem Fahrverbot geahndet werden.
Aus diesen Gründen ist es der Bundespolizei besonders wichtig, immer wieder, auf die Gefahren an Bahnübergängen hinzuweisen und Tipps zum richtigen Verhalten zu geben.
-Rotlicht heißt "Stopp!" -kein Umfahren von Halbschranken, auch nicht, wenn noch kein Zug
zu sehen ist -bremsbereit und mit mäßiger Geschwindigkeit dem Bahnübergang
nähern -niemals überholen -die Bahnstrecke nach beiden Seiten überblicken -auf akustische Signale der Bahn achten, gegebenenfalls Radio
leise stellen -anhalten, wenn sich ein Zug nähert -sicherstellen, dass man nicht auf dem Übergang zum Halten kommt,
d.h. der Verkehrsraum hinter dem Bahnübergang muss frei sein und er
muss ausreichen Platz bieten.Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Kassel
Heerstr. 5
34119 Kassel
Pressesprecher
Klaus Arend
Telefon: 0561/81616 - 1011; Mobil: 0175/90 28 384
E-Mail: bpoli.kassel.presse@polizei.bund.de