BPOL NRW: Verstöße gegen das Waffengesetz – Bundespolizisten stellen Einhandmesser sicher
Dienstagvormittag (12. Oktober) kontrollierten Bundespolizisten in den Hauptbahnhöfen Dortmund und Gelsenkirchen zwei Personen. Hierbei stellten die Beamten zwei Einhandmesser sicher.
Gegen 10:30 Uhr führten Bundespolizisten im Gelsenkirchener Hauptbahnhof bei einem 25-Jährigen eine polizeiliche Kontrolle durch. Während des Gesprächs wurde der türkische Staatsangehöriger zunehmend nervöser.
Auf Nachfrage gab er an, dass er in der Jackeninnentasche ein Messer mit sich führte. Der Mann aus Gelsenkirchen händigte den Beamten ein sogenanntes Einhandmesser aus. Wozu er das Messer mit sich führte, wollte der junge Mann nicht erklären.
Kurze Zeit später bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Dortmund. Auf dem Bahnsteig kontrollierten sie einen 42-Jährigen. Der Dortmunder gab den Einsatzkräften auf Nachfrage ein Einhandmesser. Der Deutsche gab an, dieses Messer als Verteidigung mit sich zu führen.
Da das Führen solcher Messer dem Waffengesetz unterliegt, stellten die Polizisten die Messer sicher.
Die Bundespolizei leitete anschließend jeweils ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz gegen die Betroffenen ein.
*RO
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011
Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund
Weitere Informationen erhalten Sie unter oder
unter oben genannter Kontaktadresse.