Zeuge meldete alkoholisierten Fahrradfahrer

Am Freitag (15.10.2021) stoppte eine Streifenwagenbesatzung der Polizeiwache Innenstadt dank eines Zeugenhinweises einen Fahrradfahrer auf der Ellerstraße in der Bonner Nordstadt. Der Mann stand deutlich unter Alkoholeinfluss, auch ein Drogentest war positiv Ein Zeuge hatte den 64-jährigen Radfahrer gegen 21:00 Uhr der Polizei gemeldet, da dieser Schlangenlinien fuhr und mehrfach vom Rad gefallen war. Beim Eintreffen der Beamten saß der Mann auf dem Gehweg und wurde vom Melder von der Weiterfahrt abgehalten. Bereits beim Herantreten konnten die Polizisten einen starken Alkoholgeruch wahrnehmen. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 1,6 Promille. Im Verlauf der Kontrolle gab der 64-Jährige außerdem an, neben Alkohol auch Cannabis konsumiert zu haben. Ein daraufhin durchgeführter Drogenvortest fiel entsprechend positiv aus. Die Polizisten ordneten die Entnahme einer Blutprobe zur Beweissicherung an. Das Verkehrskommissariat 1 übernahm die weiteren Ermittlungen. Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang davor, Promillegrenzen beim Radfahren nicht einzuhalten. Betrunkene Radfahrer gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bei Radfahrern liegt die Promillegrenze für die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. Wer mit diesem Wert oder mehr auf dem Rad fährt, begeht eine Straftat, auch wenn bei der Fahrt niemand zu Schaden gekommen ist. Fallen Radfahrer durch ihre Fahrweise auf oder gefährden andere, kann bereits ab Erreichen des relativen Grenzwertes von 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Wer alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt wird, muss neben Bußgeldern und Geldstrafen auch mit Auswirkungen auf den Führerschein rechnen. Sowohl Punkte in Flensburg als auch die Anordnung zu einer zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie der Entzug der Fahrerlaubnis sind mögliche Konsequenzen. Rückfragen bitte an: Polizei Bonn Pressestelle Telefon: 0228 - 1510-21 bis 23 Fax: 0228-151202