BPOL NRW: Verstöße gegen das Waffengesetz – Bundespolizei stellt drei Einhandmesser sicher

Ein weiterer Medieninhalt Am gestrigen Montag (18. Oktober) kontrollierten Bundespolizisten im Hauptbahnhof Gelsenkirchen drei Personen, bei denen jeweils ein Einhandmesser festgestellt wurde. Gegen 8 Uhr stellten die Einsatzkräfte an einem Bahnsteig einen 30-Jährigen fest, der angab, keine gefährlichen Gegenstände mit sich zu führen. Der Gelsenkirchener wurde im Laufe der Kontrolle allerdings sichtlich nervöser. Er entleerte freiwillig seine Jacken- und Hosentaschen, ließ jedoch augenscheinlich bewusst die rechte Gesäßtasche aus. Dort fanden die Bundespolizisten dann ein Einhandmesser. Am Südeingang des Gelsenkirchener Hauptbahnhofs kontrollierten die Beamten gegen 12 Uhr einen 36-Jährigen. Der Deutsche händigte freiwillig ein Einhandmesser aus. Warum er das Messer bei sich trug, verriet der Gelsenkirchener den Beamten dagegen aber nicht. Am Abend (gegen 23:30 Uhr) unterzogen Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 29-Jährigen einer Kontrolle. Dieser gab auf Nachfrage an, ein Messer mit sich zu führen. Zum Vorschein kam ein Einhandmesser, welches der Gelsenkirchener zugriffsbereit in seiner Hosentasche trug. Da das Führen solcher Messer dem Waffengesetz unterliegt, stellten die Polizisten die Messer sicher. Die Bundespolizei leitete jeweils ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz gegen die Männer ein. *RO Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011 Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.