Mörfelden/ A5: Wiederholungstäter muss ins Gefängnis
Weil ein 40-jähriger Autofahrer wiederholt ohne Führerschein erwischt wurde und deswegen ein Haftbefehl vorlag, musste der Kontrollierte ins Gefängnis.
Eine Zivilstreife des Polizeipräsidiums Südhessen fuhr routinemäßig am Montagmittag (18.10.) den Parkplatz Bornbruch-Ost an und kontrollierte die dort stehenden Fahrzeuge samt Insassen. Der später in Haft gebrachte 40-Jährige aus dem Kreis Offenbach wurde, wie sein weißer Fiat überprüft. Obwohl sich der Mann mit dem Foto seines Führerscheins auf dem Smartphone auswies, ließen sich die Beamten nicht täuschen. Der Papierführerschein war dem Mann bereits vor sechs Jahren abgenommen worden. Unbeeindruckt fuhr der 40-Jährige dennoch weiter Auto, so dass ein Gericht für diese Taten bereits eine Geldstrafe verhängt hat. Der Zahlung von über 9.000 Euro kam er bislang nicht nach. Weil er die Strafe auch diesmal nicht bezahlen konnte, muss er ersatzweise ins Gefängnis. Das Auto des Wiederholungstäters wurde zudem von der Polizei sichergestellt.
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