211021 – 1266 Frankfurt / Wohnungsdurchsuchung wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz – Einsatzkräfte müssen sich durch Schüsse auf Tier schützen
(ro) In den frühen Morgenstunden des heutigen Tages (21. Oktober 2021) vollstreckten Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamte des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main mit Unterstützung des Spezialeinsatzkommandos (SEK) einen Durchsuchungsbeschluss wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz in Mainz-Kostheim. Im Rahmen der Maßnahmen mussten die Einsatzkräfte sich durch Schüsse auf einen Hund schützen.
Aufgrund umfangreicher Ermittlungen bestand der Verdacht, dass eine 41-jährige Frau über scharfe Schusswaffen in ihrer Wohnung in Mainz-Kostheim verfügt. Aufgrund dessen wurde zur Unterstützung der Durchsuchungsmaßnahmen das SEK hinzugezogen. Beim Betreten des Durchsuchungsobjekts gaben sich die Beamtinnen und Beamten sofort als Polizei zu erkennen und forderten die schwangere 41-Jährige auf, ihren bellenden Hund zurückzurufen. Die 41-Jährige kam der Aufforderung nicht nach. Sie stand zu diesem Zeitpunkt halbseitig verdeckt in einer Tür, sodass eine Bewaffnung im Bereich ihrer nicht sichtbaren Körperseite nicht ausgeschlossen werden konnte. Zeitgleich näherte sich der Hund, trotz einer langen Leine, uneingeschränkt zügig und bedrohlich den Einsatzkräften. Kurz bevor er diese erreichte, sahen die Kräfte sich gezwungen gegen das angreifende Tier von der Schusswaffe Gebrauch zu machen, um sich zu schützen. Es kam durch den Schusswaffengebrauch zu keinem Zeitpunkt zu einer Gefährdung der 41-Jährigen.
Die Beamtinnen und Beamten verständigten unverzüglich den Rettungsdienst, um die schwangere 41-jährige vorsorglich einer ambulanten ärztlichen Versorgung zuzuführen. Da der Hund im Sterben lag, musste er durch zwei weitere Schüsse von seinem Leiden erlöst werden.
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