BPOL NRW: Abreise von der Fußballbegegnung FC Schalke 04 – SG Dynamo Dresden – Bundespolizei stellt Auseinandersetzungen fest
Im Rahmen der Abreise anlässlich des Fußballspiels (23./ 24. Oktober) trugen sich im gesamten Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei vereinzelte Auseinandersetzungen zu.
Während der Anreise zur Fußballbegegnung des FC Schalke 04 und des SG Dynamo Dresden stellte die Bundespolizei einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und einen Verstoß wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen fest.
Zudem händigte eine 14-Jährige Bundespolizisten im Gelsenkirchener Hauptbahnhof freiwillig einen pyrotechnischen Gegenstand aus.
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Währen der Abreise in Richtung Duisburg und Düsseldorf kam es zu einem Zugausfall der Linie RE 3, welcher zu Verzögerungen führte.
In den frühen Morgenstunden des 24. Oktober kam es aufgrund von Meinungsverschiedenheiten unter Anhängern des FC Schalke 04 zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Vorangegangen waren wechselseitige Beleidigungen. Die Tatverdächtigen konnten durch die Beamten vor Ort nicht angetroffen werden. Eine medizinische Versorgung der Geschädigten war nicht notwendig.
Zeitgleich schlug ein Mann einem anderen "Schalker" mit einer Glasflasche auf den Kopf. Der Tatverdächtige wurde vorläufig festgenommen und der Geschädigte aufgrund der schweren Verletzungen per Rettungswagen in ein Krankenhaus verbracht.
Weitere Vorkommnisse stellte die Bundespolizei, rund um das Fußballspiel in ihrem Zuständigkeitsbereich, bislang nicht fest.
*RO
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