Lkw fährt nach 60 Stunden ohne Pause in den Graben
Am Donnerstag (21.10.21) um 06:20 Uhr kam auf der BAB 7 zwischen den Anschlussstellen Schuby und Tarp eine Sattelzugmaschine samt Auflieger nach rechts von der Fahrbahn ab. Ermittlungen zufolge saß der Fahrer 60 Stunden ohne ausreichende Pausen hinter dem Lenkrad. Während der Vernehmung schlief er ein.
Der Sattelzug benötigte knapp 150 m, um schließlich mit ca. 20 m Abstand parallel zur BAB 7 zwischen Bäumen und Gebüsch im Grünen steckenzubleiben. Weder der 43-jährige Fahrer des LKW noch andere Verkehrsteilnehmer wurden verletzt. Die Bergungsarbeiten wurden am Donnerstagnachmittag mithilfe eines großen Kranes durchgeführt. Der LKW hatte sich derart tief ins Erdreich eingearbeitet, dass ein einfaches Herausziehen nicht möglich war. Für die Dauer der Bergungsarbeiten musste die A7 Richtung Norden ab der Anschlussstelle Schuby von 13:00 h - 16:00 Uhr voll gesperrt werden.
Bei der Auswertung des digitalen Kontrollgerätes stießen die Beamten des Polizei-Autobahn- und Bezirksrevieres Nord (PABR) auf Unstimmigkeiten und hatten den Verdacht, dass der Fahrer mit zwei Fahrerkarten gefahren sei, um dem Gerät so vorzutäuschen, dass zwei, sich regelmäßig abwechselnde Fahrer an Bord des LKW seien.
Daraufhin wurde mit der Staatsanwaltschaft Flensburg Rücksprache gehalten, die beim Amtsgericht Flensburg einen Beschluss für die Durchsuchung des LKW erwirken konnte. Im Rahmen dieser Durchsuchung, welche am Freitag stattfand, konnte die sorgfältig versteckte zweite Fahrerkarte gefunden und der Verdacht der Polizei bestätigt werden.
Demnach ist der 43-Jährige seit Montagabend mit viel zu wenig Pausen am Lenkrad des LKW gewesen. Die längste Pause seit Montagabend bis zum Unfall dauerte knapp vier Stunden. Dazu kamen in diesem 60-Stunden-Zeitraum mehrere noch kürzere Pausen, die allesamt nicht zur erforderlichen Fahrtunterbrechung zählen. Die meiste Zeit dürfte der Mann gefahren sein.
Die somit offensichtliche Unfallursache der Übermüdung untermauerte der Mann eindrucksvoll im Zuge der Vernehmung. Er hatte nach dem Unfall bereits die Gelegenheit gehabt, ca. 18 Stunden zu schlafen. Dennoch schlief er sitzender Weise immer wieder ein und konnte sich einfach nicht wachhalten.
Gegen den Mann wird ermittelt wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs und wegen des Verdachtes des Fälschens technischer Aufzeichnungen. Der Führerschein wurde beschlagnahmt.
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