Illegale Migration aus Belarus über Polen nach Deutschland: Im Oktober bereits 637 Feststellungen im Bereich Mecklenburg-Vorpommern

In den letzten Monaten verzeichnet die Bundespolizei verstärkt unerlaubte Einreisen aus Belarus über Polen nach Deutschland. Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt ist hier die Bundespolizeiinspektion Pasewalk betroffen. Bis einschließlich 25. Oktober 2021 registrierte die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt für den laufenden Monat 637 unerlaubte Einreisen mit einem Bezug zu Belarus. Somit stellten die Einsatzkräfte der Bundespolizei seit Anfang August insgesamt 1.046 unerlaubte Einreisen mit Bezug zu Belarus fest. Diese Zahlen beschränken sich ausschließlich auf den räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt. Dieser bezieht sich auf die deutsch-polnische Grenze im Bereich des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern. Überregionale Zahlen erfragen Sie bitte bei dem Bundespolizeipräsidium unter der Adresse presse@polizei.bund.de . Hintergrund: Seit August 2021 ist die Bundespolizei an der deutsch-polnischen Grenze einem hohen Migrationsdruck ausgesetzt, der sich insbesondere aus der Migrationslage im Zusammenhang mit der Durchreise von Migranten über Belarus und die Republik Polen ergibt. Eine Entspannung der Lage zeichnet sich derzeit nicht ab. Bei der deutsch-polnischen Grenze handelt es sich um eine Schengen-Binnengrenze, die grundsätzlich zu jeder Zeit und an jeder beliebigen Stelle überschritten werden kann. Die Bundespolizei führt im grenznahen Raum intensivierte Fahndungsmaßnahmen unterhalb der Schwelle von Grenzkontrollen durch. Die Maßnahmen werden eng mit dem polnischen Grenzschutz abgestimmt. Es besteht eine sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem polnischen Grenzschutz und der Bundespolizei. Zurückweisungen an Schengen-Binnengrenzen sind rechtlich nur dann zulässig, wenn die (temporäre) Wiedereinführung von Grenzkontrollen gegenüber der EU-Kommission notifiziert wurde. Dies ist an der deutsch-polnischen Grenze nicht der Fall. Bei Personen, die unerlaubt eingereist sind, erfolgt eine fallbezogene Prüfung, ob aufenthaltsbeendende Maß-nahmen eingeleitet werden können. Bei gestelltem Schutzersuchen besteht aktuell keine Möglichkeit dazu. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt Raaberg 6 24576 Bad Bramstedt Torsten Tamm Telefon: 04192/ 502-1011 E-Mail: torsten.tamm@polizei.bund.de Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord- und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr. Dazu sind ihr als operative Dienststellen die Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente "Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee (Schengen-Außengrenze) zu überwachen. Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca. 2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte, Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte. Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr. Dazu gehören insbesondere: - der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes, - die bahnpolizeilichen Aufgaben - die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee. Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter .