Illegale Migration aus Belarus über Polen nach Deutschland: Seit Anfang Oktober bereits 668 Feststellungen im Bereich Mecklenburg-Vorpommern
Bis einschließlich 27. Oktober 2021 registrierte die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt für den laufenden Monat 668 unerlaubte Einreisen mit einem Bezug zu Belarus. Somit stellten die Einsatzkräfte der Bundespolizei seit Anfang August insgesamt 1.074 unerlaubte Einreisen mit Bezug zu Belarus fest. Die deutsch-polnische Grenze ist dabei Brennpunkt. Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt ist hier die Bundespolizeiinspektion Pasewalk betroffen.
Die Zahlen beschränken sich ausschließlich auf den räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt. Dieser bezieht sich auf die deutsch-polnische Grenze im Bereich des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern.
Überregionale Zahlen erfragen Sie bitte bei dem Bundespolizeipräsidium unter der Adresse presse@polizei.bund.de .
Hintergrund:
Seit August 2021 ist die Bundespolizei an der deutsch-polnischen Grenze einem hohen Migrationsdruck ausgesetzt, der sich insbesondere aus der Migrationslage im Zusammenhang mit der Durchreise von Migranten über Belarus und die Republik Polen ergibt. Eine Entspannung der Lage zeichnet sich derzeit nicht ab.
Bei der deutsch-polnischen Grenze handelt es sich um eine Schengen-Binnengrenze, die grundsätzlich zu jeder Zeit und an jeder beliebigen Stelle überschritten werden kann. Die Bundespolizei führt im grenznahen Raum intensivierte Fahndungsmaßnahmen unterhalb der Schwelle von Grenzkontrollen durch. Die Maßnahmen werden eng mit dem polnischen Grenzschutz abgestimmt. Es besteht eine sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem polnischen Grenzschutz und der Bundespolizei.
Zurückweisungen an Schengen-Binnengrenzen sind rechtlich nur dann zulässig, wenn die (temporäre) Wiedereinführung von Grenzkontrollen gegenüber der EU-Kommission notifiziert wurde. Dies ist an der deutsch-polnischen Grenze nicht der Fall. Bei Personen, die unerlaubt eingereist sind, erfolgt eine fallbezogene Prüfung, ob aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet werden können. Bei gestelltem Schutzersuchen besteht aktuell keine Möglichkeit dazu.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
Raaberg 6
24576 Bad Bramstedt
Torsten Tamm
Telefon: 04192/ 502-1011
E-Mail: torsten.tamm@polizei.bund.de
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.
Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.
Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.
Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
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