Süßes oder Saures? – Hinweise der Polizei zu Halloween

Wenn am Sonntagabend, 31. Oktober 2021, wieder kleine Gespenster, Vampire und Hexen durch die Straßen ziehen, ist Halloween. Nachdem die meisten Verkleidungskünstler im vergangenen Jahr ausgesetzt haben, werden die Kinder an diesem Halloween vermutlich wieder losziehen, um Süßigkeiten zu sammeln. Klar muss dabei aber sein, dass die Gesetze auch an Halloween gelten. Bei harmlosen Streichen dürfen kein fremdes Eigentum beschädigt werden oder gar Menschen zu Schaden kommen. Viele Streiche sind leider weder harmlos noch wirklich lustig, sondern schlicht Sachbeschädigungen, also Straftaten, die mit einer Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe geahndet werden können. Eltern sollten sich zudem bewusst sein, dass sie bei missglückten Streichen ihrer Kinder haftbar gemacht werden können. Am besten ist es daher, mit den Kindern und Heranwachsenden vorab zu besprechen, was erlaubt ist und was nicht. Ein Hinweis auch an all jene, die andere gerne erschrecken: Das kann ein Fall für die Polizei werden, wenn sich jemand vor Angst oder auf der Flucht vor Schreckgestalten verletzt. Sollten Sie sich bedroht fühlen oder gar Zeuge oder Opfer einer Straftat werden, verständigen Sie uns direkt. Bitte verzichten Sie außerdem auf "Bewaffnung" zum Kostüm. Neben den Gegenständen, die nach dem Waffengesetz nicht erlaubt sind, kann es auch gefährlich werden, wenn Sie täuschend echt aussehende Attrappen mitführen. Gerade im Dunkeln sind diese von echten Waffen schlecht zu unterscheiden. Und für die großen Grusel-Fans gilt: Lassen Sie das Auto bei Alkoholkonsum und eingeschränkter Fahrtüchtigkeit besser stehen. Nach einer alkoholreichen Halloweenfeier kann das Reaktionsvermögen selbst am nächsten Tag noch eingeschränkt sein. Besser ist es daher, nach der Halloweenparty mit Bus, Bahn oder Taxi nach Hause zu fahren und das Auto stehen zu lassen. Allen friedlich feiernden Gruselfreunden wünschen wir einen schönen Halloween-Abend. Sollten Sie in einer bedrohlichen Situation unsere Hilfe benötigen, scheuen Sie sich nicht, den Notruf 110 zu wählen. Rückfragen bitte an: Polizei Gelsenkirchen Merle Mokwa Telefon: +49 (0) 209 365-2010 bis 2015 E-Mail: pressestelle.gelsenkirchen@polizei.nrw.de