Mannheim/Heidelberg/Rhein- Halloween – Feiern und um die Häuser ziehen, aber in Maßen!
Süßes oder Saures! Nachdem Halloween im letzten Jahr coronabedingt quasi ins Wasser fiel, freuen sich viele dieses Jahr sicher wieder darauf, verkleidet durch die Straßen zu ziehen.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass einzelne bei ihren Streichen die Grenze der Harmlosigkeit überschreiten. So manch ein Streich kann ein juristisches Nachspiel haben. Vor allem Farbschmierereien und das Werfen von Eiern oder Herausreißen von Pflanzen werden oft als harmlose Albernheit gesehen, sind aber keineswegs Kavaliersdelikte. Es handelt sich vielmehr um Sachbeschädigungen oder gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, die von der Polizei konsequent strafrechtlich verfolgt werden. In den jüngsten Jahren entstanden nicht selten hohe Reinigungskosten für Hausbesitzer. Sogar lebensgefährlich werden kann beispielsweise das Herausheben von Gullydeckeln, sowohl für Autofahrer als auch für Fußgänger.
Die Polizei appelliert an alle Halloween-Fans: Feiert friedlich!
Für Randalierer ist an Halloween kein Platz!
Und wer von einer Halloween-Party unter Alkoholeinfluss mit dem Auto heimfährt, den bewahrt auch die beste Verkleidung nicht vor einer Kontrolle, denn die schützt auch bei einem Unfall nicht.
Kinder unter 14 Jahren können zwar nicht strafrechtlich belangt werden, jedoch können zivilrechtliche Forderungen auch gegenüber Kindern bzw. ihren gesetzlichen Vertretern geltend gemacht werden.
Deshalb hier noch einige Tipps an die Eltern:
Den Kindern und Jugendlichen nicht grundsätzlich Halloween verbieten, ihnen aber die Grenzen bei Streichen aufzeigen!
Mit Kindern gezielt über mögliche Gefahren und Konsequenzen sprechen. An Beispielen aufzeigen, wo der Spaß aufhört und der Ernst beginnt.
Kontrollieren, mit welchen Utensilien sich die Kinder zur Halloween-Tour ausrüsten!
Gegen den Gruppenzwang: die Kinder auffordern, bei üblen Halloween- Scherzen nicht mitzumachen und sich deutlich zu distanzieren!
Die Privatspähre anderer achten: Möchte jemand die Tür nicht öffnen oder nicht durch Süßigkeitengabe am Halloween-Zauber mitmachen, so ist das kein Grund für Verwüstungen oder Schmierereien, sondern man kann es einfach bei einem Spruch belassen und dann weiterziehen.
Und auch, wenn die Corona-Maßnahmen aktuell weitestgehend gelockert sind, ist immer noch Distanz angesagt und eine Halloween-Maske ist keine Schutzmaske, d.h. insbesondere beim Klingeln an fremden Haustüren oder auf Parties, Fremden nicht einfach zu nahe kommen.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Anneliese Baas
Telefon: 0621 174-1111
E-Mail: mannheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de