Bundespolizeidirektion München: Widerstand nach Verstoß gegen das Kunst- und Urhebergesetz / 38-Jähriger filmt Beamte und leistet Widerstand
Ein 38-Jähriger, der am Samstagmorgen (30. Oktober) im Hauptbahnhof wegen einer vermeintlichen Hilfeleistung von Bundespolizisten angesprochen worden war, provozierte die Beamten. Als er wegen des unerlaubten Filmens der Gesichter zur Wache mitgenommen werden sollte, leistete er Widerstand.
Gegen 5 Uhr wurde ein 38-Jähriger Deutscher von einer Streife der Bundespolizei dabei beobachtet, wie er am Gleis 26 zunächst seine Beine in den Gleisbereich baumeln ließ. Anschließend legte sich der Mann aus Chamerau in der Oberpfalz auf den Boden des Bahnsteiges.
Um zu ermitteln, ob der Mann Hilfe benötigt, wurde er von den Beamten angesprochen. Darauf reagierte er respektlos, abwertend und provozierend. Im Verlaufe des Gespräches schrie er die Bundespolizisten mehrfach laut an und forderte von ihnen Namen sowie Dienstnummern.
Nach Abschluss der Kontrolle entfernte sich der Chamerauer von den Beamten und tätigte in deren Nähe mehrere Aufnahmen von den Gesichtern. Anschließend versendete er die Bilder der Gesichter per Messenger. Als dem 38-Jährigen daraufhin das Handy abgenommen werden sollte, sperrte er sich und gab das Handy nicht heraus. Bei der Mitnahme zur Wache kam es zu Widerstandshandlungen gegen die Beamten.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde die Beschlagnahme des Handys angeordnet; ebenso eine Blutentnahme. Die Bundespolizei ermittelt gegen den Mann, der nach Abschluss aller Maßnahmen auf freien Fuß gesetzt wurde, wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie einer Straftat nach dem Kunst- und Urhebergesetz.
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Wolfgang Hauner
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