Rheinisch-Bergischer Kreis – Polizei zieht Bilanz zur Halloween-Nacht 2021
Die Halloween-Nacht 2021 ist im Rheinisch-Bergischen Kreis insgesamt eher ruhig verlaufen.
Bei Betrachtung des Zeitraums von 20:00 bis 06:00 Uhr ergaben sich dabei folgende Erkenntnisse (Vorjahreswerte in Klammern):
Im beobachteten Zeitraum gab es insgesamt 54 polizeiliche Einsätze (56), wobei 22 davon einen Bezug zu Halloween aufwiesen.
Den größten Teil machten dabei die insgesamt 13 (15) gemeldeten Ruhestörungen aus. Insgesamt 3 (6) Mal musste die Polizei RheinBerg wegen Randalierern ausrücken.
Nach jetzigen Erkenntnissen sind 5 (2) Strafanzeigen wegen
Körperverletzungsdelikten und 3 (4) Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung erstattet worden. Einmal ging eine Scheibe einer Kürtener Schule zu Bruch und einmal wurde an einer Schutzhütte an der Saaler Mühle gezündelt. In einem weiteren Fall waren es Eierwürfe gegen eine Hausfassade in Rösrath.
Der Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit in dieser Nacht lag eindeutig in der Bearbeitung von Ruhestörungen, ausgehend von privaten Feiern. Nur wenige Gruppen von überwiegend Jugendlichen zogen durch die Straßen zogen oder versammelte sich auf öffentlichen Plätzen. Insgesamt erteilte die Polizei 8 (41) Platzverweise.
Die Halloween-Nacht war bereits gegen kurz nach 21 Uhr für eine 35-jährige Bergisch Gladbacherin zu Ende. Sie randalierte auf einer Party in Bergisch Gladbach-Gronau und musste zur Verhinderung von Straftaten in die Ausnüchterungszelle, da sie einen Platzverweis nicht befolgen wollte.
In einer Gaststätte auf der Altenberger-Dom-Straße in Bergisch Gladbach-Schildgen kam es gegen 00:45 Uhr zu einem Handgemenge. Die hinzugerufene Polizei erteilte einem 31-jährigen stark alkoholisierten Bergisch Gladbacher einen Platzverweis. Er hatte zuvor bereits eine Frau belästigt und trotz mehrerer Aufforderungen im Lokal eine Zigarette geraucht. Bei der Durchsetzung des Platzverweises wehrte er sich mit Schlägen, Drohungen und Beleidigungen gegen die Polizisten.
Er musste die Nacht in der Gewahrsamszelle verbringen, eine Blutprobe abgeben und nun wird gegen ihn unter anderem wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt.
Erfreulicherweise blieben die Verkehrsteilnehmer trotz intensiver Kontrollen unauffällig. Es wurden in dieser Nacht keine Verkehrsteilnehmer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ertappt. (ct)
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