BPOLD FRA: Kontrolle von Maskenverweigerin endet in Justizvollzugsanstalt
Weil sie ohne den erforderlichen Mund- und Nasenschutz am Flughafen Frankfurt angetroffen wurde, sitzt eine 55-jährige Deutsche seit dem 3. November im Gefängnis.
Ursächlich dafür war allerdings nicht die fehlende Gesichtsmaske, sondern ein bestehender Haftbefehl.
Eine Streife der Bundespolizei sprach die Frau im Terminal 1 des Frankfurter Flughafens an und forderte sie auf, den vorgeschriebenen Mund- und Nasenschutz anzulegen. Die polizeibekannte 55-Jährige, die in der Vergangenheit bereits wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz aufgefallen war, zeigte sich allerdings uneinsichtig. Bei der anschließenden Überprüfung der Dame stellten die Beamten einen Vollstreckungshaftbefehl fest. Wegen Diebstahls wurde die Maskengegnerin im Juli 2021 zu einer Geldstrafe von insgesamt 800 Euro verurteilt.
Da der Frau neben Einsicht und Maske auch die Barmittel fehlten, muss sie nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen absitzen.
Weil Bundespolizistinnen bei der Durchsuchung Marihuana bei der Frau fanden, wird darüber hinaus nun wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen sie ermittelt.
Die 55-Jährige wurde nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen in die Justizvollzugsanstalt Darmstadt eingeliefert.
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