(BC) Erolzheim – Fahrzeug beschädigt und geflüchtet / Nach einem Unfall am Mittwoch in Erolzheim ermittelte die Polizei den Verursacher.

Gegen 18 Uhr bog ein KIA-Fahrer von der Einsteinstraße nach links in die Zeppelinstraße ab. Dabei übersah er den von rechts kommenden Nissan eines 61-Jährigen. Der vorfahrtsberechtigte 61-Jährige konnte einen Unfall nicht verhindern und die Autos berührten sich. Der mutmaßliche Verursacher fuhr weiter ohne sich um den Schaden zu kümmern. Anhand des Kennzeichens ermittelte die Polizei einen 17-Jährigen. Der Fahranfänger sieht jetzt mehreren Anzeigen entgegen. Die Polizei schätzt den Schaden auf etwa 5.000 Euro. Verletzt wurde niemand. Die Polizei informiert: Im Jahr 2020 hat sich nach etwa jedem fünften Verkehrsunfall der Verursacher unerlaubt von der Unfallstelle entfernt. Für Autofahrer ist eine Beschädigung am Auto ärgerlich. Vor allem, wenn der Verursacher nicht bekannt ist. Denn dann muss der Betroffene die Kosten für den Schaden selbst übernehmen. Ist der Verursacher des Unfalles bekannt, wird die Schadensregulierung über die Versicherung des Verursachers abgewickelt. Nicht nur aus diesem Grund hat der Autofahrer nach einem Unfall nicht einfach wegzufahren. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer einen Unfall verursacht, hat sich darum zu kümmern oder die Polizei zu verständigen. Sonst droht Geldstrafe oder Haftstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist meist nur ein geringes Bußgeld fällig. ++++++++ 2116189 Jürgen Rampf / Joachim Schulz, Tel. 0731/188-1111 Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Ulm Telefon: 0731 188-0 E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de