Mann beim Verkauf eines gefälschten Impfausweises festgenommen
ERLANGEN. (1530) Bereits am 02.11.2021 (Dienstag) nahmen Zivilkräfte einen 22-jährigen Mann beim Verkauf eines gefälschten Impfausweises in der Erlanger Innenstadt fest. Die Verkaufsgespräche hatten zuvor über einen Messaging-Dienst stattgefunden.
Ende Oktober 2021 teilte ein Zeuge der Polizei mit, dass auf einem frei zugänglichen Kanal eines Messaging-Dienstes gefälschte Impfpässe zum Kauf angeboten werden.
Der Verkäufer forderte zum Erhalt eines solchen Impfausweises zum einen Barzahlung, zum anderen ein persönliches Treffen.
Nachdem ein Kontakt zum Verkäufer hergestellt worden war, wurde – in Zusammenarbeit mit der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg - ein Treffen für den 02.11.2021 am Erlanger Hautbahnhof vereinbart.
Zu dem Treffen zwischen Zivilbeamten und dem Verkäufer brachte dieser einen Blanko-Impfausweis mit, in den er vor Ort zwei fingierte Impfungen eintrug. Zudem klebte der Tatverdächtige gefälschte Etiketten ein und stempelte den Eintrag zu guter Letzt mittels eines ebenfalls gefälschten Stempels eines Impfzentrums ab.
Nachdem der 22-Jährige sein Werk noch unleserlich als „Arzt“ unterschrieben hatte, klickten die Handschellen. Der Mann wurde vor Ort festgenommen und zur Polizeidienststelle gebracht.
Im Anschluss fanden Beamte bei einer mit richterlichem Beschluss durchgeführten Wohnungsdurchsuchung im Landkreis Erlangen-Höchstadt den persönlichen Impfausweis des Tatverdächtigen. Auch dieser enthielt gefälschte Eintragungen, mittels derer sich der 22-Jährige bereits ein elektronisches Impfzertifikat erschlichen hatte.
Zudem stellten die Beamten der Kripo Erlangen weitere echte Impfpässe anderer Personen in der Wohnung fest. Diese waren bereits zur Eintragung gefälschter Daten vorbereitet worden.
Der 22-Jährige selbst äußerte sich bislang nicht zur Sache.
Die Kriminalpolizei in Erlangen leitete in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ein Verfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung ein und ermittelt hinsichtlich weiterer Verkäufe.
Auch die Käufer eines solchen gefälschten Impfausweises machen sich strafbar, wenn sie diesen zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen bzw. versuchen, sich hiermit ein digitales Impfzertifikat ausstellen zu lassen. In diesen Fällen wird durch die Beamten ebenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung eingeleitet und der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt.
Erstellt durch: Janine Mendel