(HDH) Giengen – Radfahren im Rausch / Ein betrunkener Radfahrer stürzte am Samstag in Giengen

Gegen 18.30 Uhr war der Radfahrer in der Straße Bleiche unterwegs. Dann stürzte der 56-Jährige und die Polizei kam hinzu. Der leicht verletzte Mann schwankte laut der Polizei und roch stark nach Alkohol. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert deutlich über dem Erlaubten. Damit war die Fahrt beendet. Ein Arzt nahm dem Mann Blut ab. Das wird jetzt ausgewertet und soll Aufschluss darüber geben, wie viel Promille der 56-Jährige tatsächlich hatte. Im Anschluss wurde der Gestürzte vorsorglich mit einem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht. Der Radfahrer bekommt jetzt eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr. Hinweis von der Polizei: Laut Gesetz ist es zwar erlaubt bis 1,6 Promille Fahrrad zu fahren, strafbar kann man sich aber schon früher machen. Das passiert, wenn man mit niedrigerer Alkoholisierung trotzdem nicht in der Lage ist, das Fahrrad sicher zu führen. Aufgrund der oft schweren Folgen von alkoholisiertem Fahren fallen hier die Strafen auch sehr hoch aus. Fahrradfahren erfordert einen Gleichgewichtssinn, unter Alkoholeinfluss kann dieser stark beeinträchtigt sein. Betrunkene Radfahrer können dann gefährlich stürzen oder anders verunfallen. In Vergangenheit kam es immer wieder so zu schweren Verletzungen. Radfahrer oben hatte noch Glück im Unglück. Die Polizei rät allerdings, ausschließlich nüchtern Fahrrad zu fahren, das sichere Fahren mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss wird oft unterschätzt und dann ist es meist zu spät. ++++2135192 Tobias Fleischer/ Claudia Kappeler, Tel. 0731/188-1111 Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Ulm Telefon: 0731 188-0 E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de