(UL) Ulm – Nach Unfall geflüchtet / Am Montag beschädigte eine Unbekannter ein parkendes Auto in Ulm und fuhr davon.

Kurz vor 20 Uhr parkte der Unbekannte auf einem Parkplatz eines Einkaufsmarktes in der Blaubeurer Straße aus. Dabei streifte er einen BMW. Der stand daneben. Ohne sich um den Schaden in Höhe von ungefähr 1.000 Euro zu kümmern, flüchtete der Unfallverursacher. Das Polizeirevier Ulm-West (0731/1880) hat die Ermittlungen aufgenommen. Die Polizei informiert: Im Jahr 2020 hat sich nach etwa jedem fünften Verkehrsunfall der Verursacher unerlaubt von der Unfallstelle entfernt. Für Autofahrer ist eine Beschädigung am Auto ärgerlich. Vor allem, wenn der Verursacher nicht bekannt ist. Denn dann muss der Betroffene die Kosten für den Schaden selbst übernehmen. Ist der Verursacher des Unfalles bekannt, wird die Schadensregulierung über die Versicherung des Verursachers abgewickelt. Nicht nur aus diesem Grund hat der Autofahrer nach einem Unfall nicht einfach wegzufahren. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer einen Unfall verursacht, hat sich darum zu kümmern oder die Polizei zu verständigen. Sonst droht Geldstrafe oder Haftstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist meist nur ein geringes Bußgeld fällig. ++++ 2145179 Jürgen Rampf / Claudia Kappeler, Tel. 0731/188-1111 Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Ulm Telefon: 0731 188-0 E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de