BPOL NRW: Freizügigkeitsrecht verloren – Bundespolizei nimmt Polen fest

Eine Zugfahrt ohne Fahrschein hatte für einen Reisenden am Dienstag (09. November) weitreichende Folgen. Der 32-jährige Pole nutzte einen Zug von Osnabrück nach Münster ohne Fahrschein. Wie zuvor beim Zugpersonal verweigerte er auch gegenüber der Bundespolizei die Angaben zu seinen Personalien. Stattdessen gab er sich derart aggressiv, dass er gefesselt werden musste. Gegen die Zuführung zur Wache wehrte er sich mit erheblichem Widerstand. Eine Durchsuchung förderte ein Tütchen mit einer synthetischen Droge zutage. Als schließlich die Identität des Mannes ermittelt war, wurde der Grund seines Widerstandes deutlich: nach einer Verfügung der Ausländerbehörde Hamburg war er seit Juli vergangenen Jahres vollziehbar ausreisepflichtig und hielt sich damit unerlaubt im Bundesgebiet aus. Der erheblich vorbestrafte EU-Bürger erfüllte nicht mehr die Voraussetzungen für das Freizügigkeitsrecht. Nach Strafanzeigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Leistungserschleichung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde der Pole zur Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen der Kriminalwache des Polizeipräsidiums Münster überstellt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Münster Pressestelle Markus Heuer Telefon: 0251 97437 - 1012 E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de Internet: Bahnhofstr. 1 48143 Münster Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.